Muss ich als Beamter ein Ehrenamt mit kleiner monatlichen Aufwandsentschädigung (30€) anzeigen/mitteilen?

6 Antworten

Es gibt eine Anzeigepflicht für das Ehrenamt!

manuk20 
Fragesteller
 07.01.2019, 22:04

Wo steht das?

Handelt es sich tatsächlich um ein Ehrenamt?

Ein Ehrenamt ist im öffentlichen Dienst immer anzuzeigen, da diese Tätigkeit auf Dauer ausgerichtet ist. z.B. Ortsbürgermeister.

Oder meinst du eine ehrenamtliche Tätigkeit?

Diese musst du nicht anzeigen, da es sich nur um einmalige Tätigkeiten handelt, z.B. als Wahlhelfer bei der Kommunalwahl.

Nachlesen kannst du dies in der Nebentätigkeitsverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

manuk20 
Fragesteller
 10.01.2019, 09:54

Es handelt sich um das Amt als stv. Kommandant.

Lt. Bay. BG Art. 81/82 ist es keine Nebentätigkeit

Unterfranke61  10.01.2019, 10:02
@manuk20

Du meinst wohl stv. Kommandant bei der freiwilligen Feuerwehr.

Dann handelt es sich zwar nicht um eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.

Du musst sie aber trotzdem anzeigen, wie ich es in meiner Antwort geschrieben habe.

Stelle dir mal vor, du wirst in den Einsatz gerufen und verschwindest einfach von deiner Dienststelle.  Dann könnte dies ein Disziplinarverfahren zur Folge haben, da niemand auf deiner Dienststelle weiß, dass du für die freiw. Feuerwehr tätig bist.

Das ist eine interne Vorschrift in Verbindung mit Nebenbeschäftigungen. Jeder Beamte hat eine Nebenbeschäftigung anzumelden/anzuzeigen/genehmigen zu lassen. Für welche was gilt ist vom Einzelfall abhängig.

Musst du ins Beamtengesetz deines Bundeslandes/Dienstherrn schauen.

Nur wenn es deine Arbeit beeinflussen kann (zum Beispiel Feuerwehr oder THW). Ansonsten wüsste ich nicht warum.