Bekommt ein Beamter Nachteile, wenn er einen Behindertenausweis bekommt?

5 Antworten

Ein Behindertenausweis ist doch kein Strafmandat. Es kommt auf den Grad der Behinderung an und auf die Merkmale, die eingetragen werden, ob man dann Vorteile bei der Steuererklärung bekommt. Beim Parken muß man schon das "aG" und 100 % haben, um die Rollstuhlparkplätze nutzen zu dürfen. Dort darf man nicht mit dem Schwerbehindertenausweis parken.

Für einen bereits verbeamteten Menschen sollte der Schwerbehindertenausweis keinerlei Nachteile bedeuten - im Gegenteil. Man würde - je nach Grad der Behinderung und den Merkzeichen - von Nachteilsausgleichen profitieren. Mehr Infos rund um den Ausweis findest Du hier:

http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

Das gilt bei Verwaltungs-Tätern. Beamte im Außendienst - BG -Polizei - Forst - BW - etc sind dann eben nur noch im Innendienst.

Als Personalrat habe ich bisher keine Nachteile für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen feststellen können. Im Gegenteil: Ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 erhalten sie eine Zusatzurlaub von 5 Tagen, können (aber müssen nicht) früher ohne Abschläge in Pension gehen, erhalten im Bedarfsfall (mit Attest) eine besondere Ausstattung des Arbeitsplatzes und bekommen einen Streuefreibetrag, abhängig vom Grad der Behinderung. Das gilt natürlich auch für Tarifbeschäftigte.

Außerdem muss ein Arbeitgeber - und das gilt auch für den öffentlichen Arbeitgeber - einen bestimten Prozentsatz von Menschen mit Behinderung beschäftigen. Ich würde dringend empfehlen, den Ausweis zu beantragen und der Personalabteilung in Kopie, verbunden mit dem Anztrag auf Zusatzurlaub, zuzuleiten.

Beraten kann dich da dein Personalrat, die Schwerbeindertenvertretung oder deine Gewerkschaft ver.di (bzw GdP bei der Polizei odere GEW im Schuldienst).

Wieso sollte er Nachteile davon haben? Das müsstest du schon genauer erklären, was du meinst. Auf alle Fälle hat er bei seiner Steuererklärung einen erhöhten Steuerfreibetrag, so wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Vorteile bzgl. Parkens hat er nur, wenn er ein Merkmal in seinem Ausweis hat, also gehbehindert oder außerordentlich gehbehindert, sowie hilflos oder blind.

Mögliche Nachteile: Keine Höherstufung, keine Beförderung, eher Abstufung wegen fehlender Leistung. Extrembefürchtung: Frühzeitige Zwangspensionierung mit entsprechenden Ruhegehaltskürzungen.

@allgu007

Das alles kann dir aber auch ohne Behindertenausweis passieren. Allerdings darf ein Arbeitnehmer nicht aufgrund seiner Behinderung im Dienst schlechter gestellt werden. Damit das eingehalten wird, gibt es in den Behörden eine Schwerbehindertenvertretung, die sich um derartige Belange kümmern und auch dafür sorgen, dass derjenige, soweit erforderlich, einen behindertengerechten Arbeitsplatz erhält. Es ist allerdings möglich, dass er innerhalb der Behörde auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz versetzt wird. z. B. Ein Kriminalbeamter der aufgrund einer Erkrankung nur eingeschränkt im Außendienst einsetzbar ist, wird auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz im Innendienst versetzt. Unter Vobehalt: Soweit mir bekannt ist, darf ein Beamter aufgrund seiner Behinderung nicht runtergestuft werden. Das kann sich zwischenzeitlich geändert haben.

Ganz ehrlich bekommen in meiner Kommune nur die Leute die einen Schwerbehindertenausweis haben entsprechende Büroausstattung. Bei einem "gesunden" Menschen wird präventiv (z.B. ein Rückenschonender Stuhl) nichts bewilligt.