Nochmals zur Abmahnung: Welche Folgen kann sie bei Beamten haben?

5 Antworten

Alles, was sich bis zur tatsächlichen Aushändigung der Beförderungsurkunde ereignet -anders als bei Tarifbeschäftigten übrigens auch im privaten Bereich (kann man sehen, dass das kleine dumme Vorurteilsschwesterchen 0815 keinen Schimmer hat) - kann sich auf eine auch bereits ausgewählte Stellenbesetzung auswirken. Es bleibt allerdings zu prüfen, ob in der verwehrten Beförderung eine weitere Disziplinarmaßnahme vorliegt, die selbst im Verwaltungsgrerichtsweg anfechtbar wäre.

Abmahnungen gibt es im Beamtenrecht nicht. Natürlich können aber "ähnliche" Vorgänge wie verweise, Rügen usw. bei Beförderungen berücksichtigt werden. Zur Entlassung aber ist entweder eine Straftat mit entspr. verurteilung oder ein abgeschlossenes Disziplinarverfahren, welches wegen einem Dienstvergehen durchgeführt zur Entlassung führen kann notwendig.

ja könnte,.....

Ja klar, was hast du denn gedacht?

Und ich dachte immer ihr Beamtendödel seid unantastbar wegen eures Kündigungschutzes