Kann ein Beamter auf Wiederruf einfach so entlassen werden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
1. Kann ein Beamter auf Wiederruf innerhalb einer bestehenden Erkrankung durch den Amtsarzt entlassen werden?

Nein aber durch den Dienstherrn, wenn von einer Dienstunfähigkeit auszugehen ist. Daher heißt es ja "auf Widerruf".

2. Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz zu der jetzt bestehenden Krankheit?

Welche Art der Krankenversicherung liegt aktuell vor? Was gedenkt der Beamte danach zu tun?

3. Was passiert mit dem Beamten, wenn er sich entschließen sollte, seine Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen? (Voraussetzungen hierzu liegen vor)

Auch das liegt nicht alleine in seiner Entscheidungsgewalt.

4. Ist die Einbestellung zur Untersuchung bei dem Amtsarzt nicht deutlich zu früh erfolgt?

Kann ich von hier aus nicht bewerten.

Hat der Beamte eine DU abgeschlossen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DU liegt vor. Es geht hauptsächlich darum...es liegt ein Prognose zur vollständigen Heilung nach sechs bis neun Monaten vor. Mein Kollege hat jetzt aber Angst, dass er umgehend entlassen wird (aufgrund relativ schwachen Beamtenstatus) und ihn keine Krankenkasse aufnimmt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so ist. Der Dienstherr hat ja auch eine Fürsorgepflicht.

Oder sehen sie das anders?

@fidi0280
Mein Kollege hat jetzt aber Angst, dass er umgehend entlassen wird (aufgrund relativ schwachen Beamtenstatus) und ihn keine Krankenkasse aufnimmt.

Die Angst ist nur teilweise begründet.

Die Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist ein Verwaltungsakt, gegen den Rechtsmittel möglich sind. Wäre natürlich von Vorteil, wenn er hier Arbeitsrechtsschutz hat (Dienstrechtsschutz).

Erfolgt diese wäre er natürlich, so er es denn jetzt auch ist, weiterhin privat krankenversichert und dies würde sich auch erst ändern, wenn er eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnähme.

Der Dienstherr hat ja auch eine Fürsorgepflicht.

Ja aber bei einem BaW, erfolgt eben dann doch die Entlassung, wenn die Prognose Kot ist. Es gibt ja keinen Grund die Haushalte mit einem hinkenden Krüppel zu belasten, der nie Dienst versehen wird, überspitzt formuliert.

@kevin1905

Ja das ist richtig.

wenn ich das also richtig verstanden habe, entsteht für den Betroffenen keine Versorgungslücke. Richtig?

Ist das irgendwo gesetzlich geregelt? Ich finde dazu nämlich nichts.

@fidi0280
wenn ich das also richtig verstanden habe, entsteht für den Betroffenen keine Versorgungslücke. Richtig?

Bezüglich der Rente nicht, weil eine Nachversicherung durchgeführt wird (vgl. § 8 Abs. 2 SGB VI).

In Kranken- und Pflegeversicherung findet durch die Entlassung kein Statuswechsel statt.

Ansprüche gegen die Arbeitslosenversicherung bestehen nicht, der Beamte müsste Hartz IV beantragen, wenn er bedürftig wäre.

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf ist jederzeit durch den Dienstherrn widerrufbar.

Das passiert aber regelmäßig nur aus wichtigem Grund. Einer davon wäre allerdings, dass die ausreichende körperliche Eignung nicht mehr gegeben ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn auch in Zukunft nicht damit zu rechnen ist, dass sich der Gesundheitszustand wieder normalisiert.

Zu 1.  Ein Amtsarzt ist nur für die Untersuchung zuständig, entlassen kann er niemanden.

Liegt ein Schreiben des Dienstherrn vor, dass der Beamte entlassen wird?

Bitte zuerst mal abklären und dann auf jeden Fall auch dazu schreiben, aus welchem Grund der Beamte seine Ausbildung nicht fortsetzen kann, bzw. welche Krankheit vorliegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es geht hauptsächlich darum...es liegt ein Prognose zur vollständigen Heilung nach sechs bis neun Monaten vor. Mein Kollege hat jetzt aber Angst, dass er umgehend entlassen wird (aufgrund relativ schwachen Beamtenstatus) und ihn keine Krankenkasse aufnimmt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so ist. Der Dienstherr hat ja auch eine Fürsorgepflicht.

Oder sehen sie das anders?

@fidi0280

Mir fehlen einige Informationen um überhaupt eine Einschätzung abgeben zu können.

Seit wie vielen Monaten ist dein Freund bereits bei der Behörde?

Sind seine Vorgesetzten mit seiner Leistung zufrieden, oder läuft er nur so mit?

Auch fehlen mir Hinweise zu seiner Krankheit:

War die Krankheit bei der Einstellung schon vorhanden? Wurde diese auch bei der Einstellung, bei der amtsärztlichen Untersuchung angegeben? Oder wurde sie verschwiegen? Oder kam die Krankheit plötzlich, z.B durch einen Unfall?

Solche Merkmale sind bei der Entscheidung des Dienstherrn, bzw. Leiter der Personalabteilung entscheidend.

Auch ein Blick in die Personalakte wäre sinnvoll.

Ich würde deinem Freund empfehlen, ein Gespräch mit dem Personalrat zu führen und ihm diese Fragen stellen.  Nur sollte er dies selbst tun und keinen anderen vorschicken, denn auch dies wirft ein schlechtes Bild auf ihn.

"Beamter auf Widerruf" ist eben noch nicht lebenslang als Beamter bestätigt. Und genau um solche Risiken auszuschließen, ist ja der Sinn dieses Status um eine lebenslange Leistung nicht zahlen zu müssen, die gar nicht mehr erbracht werden kann.

Wird das Beschäftigungsverhältnis nicht fortgesetzt, muss der Dienstherr natürlich diese Zeit in der Rentenversicherung nachversichern. (in der gleichen Höhe wie für eine gleich verdienenden Angestellten) Das gleiche gilt für die Beiträge in der Arbeitslosenversicherung

Bitte: Widerruf statt Wiederruf!