kann iich als Zweitfrau die Ex Frau menes Mannes wegen Psychoterror anklagen?

8 Antworten

Geht das auch etwas strukturierter?

Da kann man leider aus der Internet-Entfernung wenig oder nichts sagen :-(

Ich hatte mal ein ähnliches Problem. Der Ex meiner Frau rief sie stockvollbesoffen fast jede Nacht um drei, vier Uhr morgens an. Dass sie kommen solle und die Beine breit machen solle.

Leider war der Kerle ein höheres Staatsviech. Unangreifbar. Langsam aber sicher hatte ich endlich erreicht, dass ihm gerichtlich verboten wurde, uns anzurufen, und er sich auf weniger als fünf Kilometer zu nähern, an unser Haus, an ihren Arbeitsplatz und an ihren Weg zum ihrem Arbeitsort. Das war ein langer Kampf gewesen. Hab's aber fertiggebracht. Falls er dagegen verbricht, sind ihm drei Jahre Haft sicher. Nicht auf Bewährung. Fest.

Öh, sie auch war höheres Staatsviech, Verantwortung. Also "Jagdbares Viech, zu jagendes Viech" für diese Männer.

Seitdem haben wir nichts mehr von dem Kerl gehört. Ist besser, so...
Ich liebe meine Frau, und sie mich.
Ich weiss nicht, ob Ihnen unser Erlebnis weiterhelfen kann.

vogelstation  11.01.2017, 22:33

nein konntest du nicht, dein fall hat mit dem oben genannten nix zu tun. sie will nur unterhalt für sich und ihr kind. sie denkt er hat mehr geld zur verfügung und das schöpft sie an rechtlichen möglichkeiten aus.

Gege3210  12.01.2017, 19:19
@vogelstation

Danke. Das hatte ich nicht so ganz verstanden.

Anzeigen geht. Du musst dafür auch nicht die "Zweitfrau" deines Mannes sein, um das zu tun.

Verklagen oder anzeigen kannst du sie nur, wenn sie dich persönlich angreift. Gegen alles andere seid ihr machtlos. Dein Mann sollte sich wegen des Kindesunterhaltes an das Jugendamt wenden und um Beistandschaft bitten, dann wird er korrekt berechnet und er zahlt ihn. Da ihr das alles nachweisen könnt, wundert es mich, warum die Klagen überhaupt vor Gericht zugelassen werden, wenn es eindeutig ist.

Wenn er ihr gegenüber auch unterhaltspflichtig ist, dann seid ihr blöd dran. Und alles andere, wenn es endgültige Entscheidungen gibt, muss dein Mann die doch nur bei Gerichr vorlegen, dann sollte das doch abgewiesen werden.

Manche können und wollen nicht loslassen- so hält sie ihn weiter an sich gebunden- so empflindet sie es- nicht loslassen- bis zum Grab!

Menuett  11.01.2017, 12:01

Der Vater kann sich nicht ans Jugendamt wenden und eine Beistandschaft einrichten.

Das kann nur die Person, bei der das Kind lebt.

Das Recht zu klagen ist ein zentraler Punkt unseres Grundgesetzes.

Die sogenannte Rechtschutzgarantie ergibt sich aus Art 19. Abs. 4 GG.

Du kannst also grundsätzlich niemandem verbieten, zu versuchen, seine vermeintlichen Rechte mit juristischen Mitteln geltend zu machen.