Unterhalt behindertes Kind?

2 Antworten

Solange für den Mann eine Unterhaltspflicht besteht, hat er Anspruch auf einen Selbstbehalt (SB), der ihm von seinem bereinigten Nettoeinkommen verbleiben muss.
(Je nach "Lebenssituation" des Unterhaltsempfängers ändert sich dieser, so dass ihm selbst ggf.auch einmal mehr zur Verfügung stehen wird...)
Würde der Mann ein hohes Einkommen erzielen, bräuchte er "nur" entsprechend seines Einkommens Unterhalt leisten, statt des SB würde dann ein jeweils höherer "Bedarfskontrollbetrag" zutreffen....
Dein Einkommen spielt bei der Berechnung seiner Unterhaltsverpflichtungen keine Rolle, wird nicht angerechnet, auch nicht, wenn ihr heiraten würdet.

Hier mal ein paar "Szenarien".....

Solange sein Kind minderjährig ist und bei der Mutter lebt, ist er dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig an die Mutter, SB 1000 Euro. (Würde das Kind in einer Pflegeeinrichtung leben, wäre auch die Mutter verpflichtet zum Barunterhalt)

Während des Trennungsjahres (bei Scheidung) hat auch die Mutter des Kindes Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn ihr eigenes Einkommen geringer als das des Noch-Mannes ist (SB ihr gegenüber nach Abzug des Kindesunterhaltes 1100 Euro).
Pflegt sie das Kind nach der Scheidung weiterhin zu Hause, hat sie Anspruch auf "nachehelichen Unterhalt" (SB 1100 Euro), würde das Kind in einer Einrichtung leben, wäre sie "erwerbsfähig" und hätte ggf. keinen Anspruch auf Unterhalt für sich selbst.

Würdet ihr selbst ein gemeinsames Kind bekommen, so wäre der Mann auch diesem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Da Kinder "gleichgestellt" sind, egal aus welcher Beziehung sie stammen, so müsste der über dem Selbstbehalt zur Verfügung stehende Betrag auf alle Kinder "aufgeteilt " werden (anteilig je nach Alter).

Dann wäre er auch dir unterhaltspflichtig, zumindest bis zum dritten Geburtstag des Kindes (wenn Du selbst nur ein geringes Einkommen hättest) und dieser Unterhalt hätte dann Vorrang vor dem an die Ehefrau/ Ex-Ehefrau...

Solltet ihr heiraten und Du nur ein geringes Einkommen erzielen, so wäre der Mann auch dir gegenüber unterhaltspflichtig - Du wärst der Ex-Frau dann gleichgestellt.

Ist die Tochter mit der Einschränkung dann volljährig, sind ihr beide leiblichen Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Würde sie selbst nicht erwerbsfähig sein und Grundsicherung erhalten, wären die leiblichen Eltern zur Zahlung eines monatlichen Beitrages (zurzeit max. ca. 55 Euro) verpflichtet, solange ihr Jahreseinkommen unter 100 000 Euro liegt.....

Solange Du dich selbst nicht vom Einkommen des Mannes abhängig machst, dürfte einer gemeinsamen Zukunft ohne finanzielle Sorgen nichts im Wege stehen....

Du wirst wohl dein Leben lang arbeiten müssen um etwas Geld zu haben. Ob er Unterhalt für seine Frau zahlen muß,hängt ja wohl davon ab , wo das Kind lebt. Aber Kindesunterhalt muß er zahlen, oder ihr nehmt das Kind zu euch, dann muß die Frau zahlen.