Bleibt meinem (Ex)-Mann nach der Trennung kein Geld mehr?
Hallo, ich und mein Ex waren jetzt 2 Jahre verheiratet, haben eine 2 jährigen Sohn und haben uns getrennt. Er verdient mit der jetzigen Steuerklasse und seinen 2 Jobs ca 2010 Euro.Jedoch muss er ja nach der Trennung die Steuerklasse ändern, also bleiben ihm noch 1400Euro, seinen 2ten Job gibt er auf. Habe mich informiert,das er für mich und unseren Sohn zahlen muss. Es dürfen ihm 998 Euro zum Leben bleiben. Aber wie soll das gehen?Er zahlt ca. 400Euro Miete (inkl. Strom und Telefon), zahlt unsere gemeinsamen Schulden, jeden Monat 378 Euro, dann Steuern fürs Auto, Versicherungen usw. Insgesamt kommt er damit auf ca 1000Euro. Da ist aber noch kein Sprit oder Essen oder sonstiges miteinberechnet. Ich wohne jetzt dann 220km getrennt von ihm, er könnte nicht mal seine Sohn besuchen wenn ihm wirklich nur 1000euro zum leben bleiben dürfen, und er den Rest für mich und meinen Sohn zahlen muss. Verzichte ich jedoch auf den Unterhalt für mich, bekomm ich auch kein Geld bis ich wieder arbeiten gehen kann. Werden die Schulden in die 1000Euro die ihm bleiben dürfen miteinberechnet? Wir haben uns im guten getrennt, und ich will nicht das er nicht mehr "leben" kann. Er hat sich extra schon seinen Bruder in die Wohnung geholt um die Miete zu teilen. (norm 600€+70€strom+50€telefon).Kann mir jemand sagen was er tun könnte, oder ich, um ihn nicht so bluten zu lassen? Danke schonmal. Lg
9 Antworten
Deinem Mann steht ein "Selbstbehalt" zu. Davon muss er seinen Lebensunterhalt bestreiten, inclusive Miete, Auto, Versicherung...).
Je nach Höhe des Selbstbehaltes wird ein bestimmte "Warmmiete" veranschlagt, bei einem SB von 900 Euro sind es z.B. 360 Euro. (Wenn "zwingende Gründe" für eine höhere Miete vorliegen, kann der Selöbstbehalt u.U. entsprechend angehoben werden...)
Das "unterhaltsrelevante Einkommen" errechnet sich i. d. R. aus dem Gesamtnetto der letzten 12 Monate (Einkommen + Zulagen wie z.b. Weihnachtsgeld...). Geteilt durch 12 ergibt sich ein "Monatsnetto", von dem die "betriebsbedingten Ausgaben" und Ausgaben für die Altersvorsorge... abgezogen werden.
Schulden, die während der Ehe von beiden Partnern "gemacht" wurden, können ebenfalls verrechnet werden.
An erster Stelle muss Dein zukünftiger EX-Mann den Kindesunterhalt zahlen (abzüglich hälftiges Kindergeld.
Erst dann wird von dem "Rest" (bis zum Selbstbehalt" Dein Trennungsunterhalt (während des Trennungsjahres) berechnet.
Nach dem Trennungsjahr steht Dir nur "Betreuungsunterhalt" zu, wenn das Kind jünger als drei Jahre ist (oder durch Krankheit... einer besonderen Betreuung bedarf...) Ab dem dritten Geburtstag des Kindes bist Du "erwerbsfähig".
- Kannst Du Deinen Lebensunterhalt dann nicht selbst betreiten, wirst Du Wohngeld oder "Aufstockung" Deines Erwerbseinkommens bzw. ALGII beantrageb müssen.
Für das Kind wird der Mann sicher sein Umgangsrecht wahrnehmen und ist somit auch für die Aholung / Zurückbringen des Kindes.... verantwortlich.
- Einem "fernen" Umzug des Kindes muss er (bei gemeinsamem Sorgerecht9 zustimmen. (Überschreitet die "Entfernung" ein "zumutbares Maß"..., können entsprechende Kosten "verrechnet " werden, z.B. durch Anhebung des Selbstbehaltes (siehe. Urteil des BGH vom 23.02.2005, Aktenzeichen: XII ZR 56/02)...
Leider war und ist Scheidung immer ein Verlustgeschäft für alle Beteiligten. Deshalb ist es dann auch häufig schnell vorbei mit im guten trennen. Da ist jedem seine eigen Haut eben am nächsten. Die Schulden habt ihr ja gemeinsam, die würden dann nur zur Hälfte für ihn angerechnet, aber so weit ich weiß, werden die sogar vorher abgezogen, da die 1000 € ja für den Lebensunterhalt sind. Das was dann noch übrig bleibt, ist dann euer Unterhalt, ist also auch nicht wirklich viel. Ich wünsche euch, dass ihr zu Wohle eures Kindes die Trennung wirklich im guten hinbekommt. Viel Kraft und viel Erfolg!
Ja; aber von irgnewas müssen du und ein Kind ja auch noch leben. Und grade für sein Kind möchte man ja, dass es alles bekommt, was es braucht. Das ist dann immer eine Gradwanderung! Ich finde das jedenfalls toll, dass du nicht nur deinen Tellerrand siehst. Bleib tapfer!
Dankeschön. :). Ich versuch mein besten. Werden es schon irgendwie hinbekommen, damit beide halbwegs zufrieden sind, hauptsächlich geht es eben ja wie du sagst um das Kind. :). Danke nochmal.
setzt euch zusammen und überlegt wie er die gemeinsamen Schulden gemeinsam abtragen könnt. Vielleicht kannst du auch arbeiten ,andere machen das auch
Ich hab bis jetzt auch auf 400€ nebenzu gearbeiten, aber da war mein mann auch mittags zu hause und konnte den kleinen nehmen, jetzt zieh ich wieder in meine Heimatstadt und da ist keiner mehr der den kleinen nehmen kann.naja..
Scheidung ist eine erzwungene Armut. Wenn er doch so ein guter Kerl ist, warum habt ihr euch getrennt? Klar, es gibt immer Schwierigkeiten, und ein Kind kann nicht immer eine Beziehung kitten, das belastet auch, aber gerade so am Anfang schon ersaufen und sich ergeben? Ihr werdet alle mit viel Weniger auskommen müssen, ein kleiner Friede hätte euch allen mehr gebracht. Besteht keine Möglichkeit, die Sache Rückgängig zu machen? Es wäre nicht das erste, und nicht das letzte Mal... Trotzdem, viel Glück euch allen. LG, Nx
Weil bei ihm keine Gefühle mehr da sind, wir sind nun seit 4 Jahren zusammen, seit 2 verheiratet. Er ist 23Jahre alt, also recht jung. Für ihn war das Kind und all die Große Verantwortung wohl einfach zu viel. Hatten schon seit einem Jahr Schwierigkeiten, und immer gemeint das ändern wir, das ändern wir. Aber nie geändert. Jetzt sind wir seit längerem schon beide getrennte wege gegangen, jeder hatte sein "eigenes Leben" er war Non-Stop unterwegs. Ich daheim. Usw. Kamen viele Faktoren zusammen, wo wir dann einfach gesagt haben, das geht nich mehr. Wir sind nur noch Freunde füreinander, aber das ganze persönliche und alles, was zu einer Ehe dazugehört, ist schon längst nicht mehr vorhanden. Wir hätten damals anfangen sollen zu kämpfen und das nicht einfach mit uns rumschleppen. Ich weiß das eine Ehe arbeit ist, und man immer und immer an sich und allem arbeiten muss. Nur wir haben es leider nicht getan. Aber trotzdem danke. :)
Bedauerlich für das Kind... Viel Glück!
Wenn Ihr Euch im Guten getrennt habt, dann lasse doch den Unterhalt gerichtlich festlegen und vereinbart untereinander einen anderen, für beide Seiten vertretbaren, Satz. Damit könntet Ihr dann beide leben. Das muß nicht schriftlich festgehalten werden, daraus macht man ein sog. "Gentlemen's Agreement".
dankeschön, das wünsch ich mir auch. hab einfach nur angst das ihm einfach nichts mehr bleibt und er dann total am knabbern ist, er ist ja so ein guter kerl.