Ex mit Kind und neuem Partner, muss mein Mann zahlen?

11 Antworten

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Die Unterhaltspflicht deines Mannes für sein erstes Kind muss er zahlen. Das ist unabhängig davon, ob die Mutter des Kindes verheiratet ist oder nicht. Der Unterhalt ist ja für das Kind und nicht für die Frau. Bei der Berechnung des Unterhaltes, den er zahlen muss, wird auch berücksichtigt, dass er mit dir verheiratet ist und ihr beide ein Kind habt. Ich würde beim Jugendamt mal die Unterhaltshöhe prüfen lassen.

Natürlich muss Dein Mann auch für das Kind zahlen, was bei seiner Ex lebt - es sei denn er kann mittels Vaterschaftstest beweisen, dass das Kind nicht von ihm ist. Es spiel keine Rolle, ob der Kindesvater verheiratet ist oder nicht, es spielt auch keine Rolle ob die Mutter verheiratet ist --- ein Vater ( oder auch eine Mutter - kommt darauf an, wo das Kind lebt) MUSS immer Unterhalt zahlen. Der Unterhalt erlischt aber, wenn der neue Partner das Kind adoptiert. Dazu braucht man aber die Zustimmung des biolog. Vaters. Du scheinst da was mit dem Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu verwechseln. Da ist seo, dass der die Zahlung eingestellt wird, wenn der Elternteil, wo das Kind lebt, heiratet.

Für die Ex-Freundin muss er nicht zahlen, für das gemeinsame Kind schon - er kann allerdings testen lassen, ob das Kind auch von ihm ist...

Der Unterhalt fürs uneheliche Kind würde nur dann wegfallen, wenn der Ehemann der Ex-Freundin das Kind adoptiert.

Noch was:

Wenn er noch in Ausbildung ist, muss er nur in den Ferien für seine Kinder jobben gehen, ansonsten zahlt an seiner statt erstmal das Jugendamt Unterhaltsvorschuss.

Sobald er mit dem Studium fertig ist und verdient, muss er für alle seine Kinder zahlen und auch den Vorschuss abzahlen.

Wenn die Vaterschaft zweifelsfrei erwiesen ist und die Frau Unterhalt forder muß er zahlen. Es wird sogar eine Nachzahlung auf ihm zukommen.

Also ich bin kein Experte und anwaltliche Hilfe ist da jetzt sowieso angeraten, aber ich kann dir bissle von dem erzählen was ich weiss, da ich selbst geschieden bin und es Ähnlichkeiten gibt.

Dein Mann hat eine neue Familie und das geht vor. Für sein Kind bei der Ex muss er eigentlich bezahlen, aber das hängt davon jetzt ab wie viel IHR zum leben jetzt noch habt. Da gibt es Grenzen, die dir dein Anwalt aber sagen kann. Bei mir lag der Selbstbehalt als Einzelner bei 1.100 Euro. Mit neuer Frau und Kind ists natürlich noch viel mehr. Was dann übrig bleibt ist an Unterhalt abzudrücken allerdings nur max ein bestimmter Betrag laut Düsseldorfer Tabelle (Google mal danach). Für SIE muss dein Mann nichts bezahlen denke ich. Das Kind ist alt genug für die Kita und sie kann arbeiten. Darauf würde ich auch bestehen. Aber was noch viel wichtiger ist... Ist er wirklich der Vater? Das würde ich erst mal prüfen. Nicht, dass er für etwas herangezogen werden soll wo er nichts mit zu tun hat. Solche Frauen gibts ja auch. Und wenn er zahlen soll, dass sollte er darauf bestehen auch regelmäßigen Umgang mit seinem Kind zu haben. Das hat nichts damit zu tun ob sie verheiratet waren bzw. gemeinsames Sorgerecht haben/hatten oder sonstwas.

Erstmal danke für die Antwort. Ich hatte ja nur geschrieben, dass er nach der Trennung von dem Kind erfahren hat. Jetzt kann ich auch genauer sagen wann. Und zwar als letztes Jahr das Ergebnis eines Vaterschaftstestes bei uns eintrudelte, der vom Gericht veranlasst wurde. Er wusste 3 Jahre lang nicht einmal, dass er ein Kind hat.