Ex Mann bezahlt keinen Unterhalt mehr

9 Antworten

Was das Jugendamt gesagt hat, ist leider "Kokolores". Wenn Dein Ex-Mann nicht zahlen muss, weil er kein Einkommen hat, so muss er natürlich auch nichts an Denen jetzigen Mann zahlen, wenn dieser den Unterhalt übernimmt. Dein jetziger Mann würde deshalb auch gar keinen Titel gegen ihn bekommen.

Die Frage ist, ob Den Ex-Mann wirklich nichts zahlen kann, und ob er sich ausreichend m eine Arbeit bemüht. Wenn dem so ist, nutzt alles nichts: dann muss er weder jetzt etwas zahlen, noch muss er später einmal, wenn er wieder zu Geld kommt, für diese Zeit nachzahlen.

Allerdings sagte sie mir auch das mein Mann einen Titel gegen meinen Exmann erwirken kann

Diese Aussage von der JA-Mitarbeiterin würde ich mir aber mal schriftlich geben lassen!
a) Dein neuer Ehemann ist gegenüber deinen Kindern nicht unterhaltspflichtig.
b) Wenn dein Ehemann dennoch den Unterhalt leistet, ohne dass er das muss, sind das sogenannte freiwillige Leistungen für die der Vater selbstverständlich nicht haften muss.

Grundsätzlich ist der Barunterhaltspflichtige verpflichtet einen Titel über den Unterhalt einzurichten. Dies aber nur im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit.

Ich weiß ja nicht wie es bisher mit dem Unterhalt gelaufen ist. Zahlt der Vater immer wenn er kann und ist darum bemüht den Unterhalt leisten zu können, dann tut er genau das, was er in einer intakten Beziehung auch tun würde. In einer solchen müssen alle kürzer treten, wenn die Einnahmesituatiion schlechter wird.

Ist die Arbeitslosigkeit jedoch eine Ausrede, bzw. bemüht er sich nicht den Unterhalt für die Kider zahlen zu können, würde ich die Erwirkung eines Titels anstreben. Das geht z. Bsp. auch über eine Beistandschaft beim Jugendamt. Alternativ natürlich auch über Anwalt und Gericht.

Arbeitslosigkeit schützt nicht vor Unterhaltsverpflichtung. Nur weil das Jugendamt zu faul zum Klagen ist, solltest du nicht aufgeben. Auch wenn die kein Vorschuss mehr zusteht, hast du weiterhin Anspruch auf Unterhalt vom KV. Dieser Anspruch muss jedoch tituliert werden, wenn du ihn irgendwann durchsetzen willst. Die Titulierung muss vom Unterhaltspflichtigen anerkannt werden - ob er will oder nicht. Notfalls macht das auch das Gericht.

Allerdings kann das nicht dein Mann tun. Anspruch auf Unterhalt haben die Kinder - deren gesetzlicher Vertreter bist DU. Also musst du auch die Titulierung durchsetzen.

"...Die nette Dame vom JA teilte mir mit das mein jetziger Ehemann jetzt dafür aufkommen muss. Allerdings sagte sie mir auch das mein Mann einen Titel gegen meinen Exmann erwirken kann, ..."

Auch Jugendamtsmitarbeitern unterlaufen "Fehler"...

Der neue Mann ist gegenüber den Kinder nicht unterhaltspflichtig - dies sind nur die leiblichen (bzw. rechtlichen) Eltern. Insofern kann er auch nichts vom leiblichen Vater einfordern - dies kann hier nur die Mutter selbst.

Gibt es keinen Unterhaltstitel gegen den Vater, so kann auch nichts "zurückgefordert" werden. Besteht allerdings ein Titel, so müsste der Vater - trotz geringerem Selbstbehaltes - den Unterhalt in der festgesetzten Höhe weiterzahlen, bis er den Titel "abändern" lässt (dann wäre dieser Unterhalt auch später einklagbar...)

Du kannst dir einen Unterhaltstitel für die Kinder beim Jugendamt holen oder mit einem Anwalt einklagen. Damit hast du dann das recht, wenn er nicht zahlt, dir den unterhalt pfänden zu lassen. Wenn du einen Titel hast, muss er auch zahlen wenn Arbeitslos ist. Ach ja und am besten ist noch, ihn jetzt schriftlich aufzufordern den Unterhalt zu zahlen damit du den Anspruch nicht rückwirkend verlierst! Alles gute!

Du kannst dir einen Unterhaltstitel für die Kinder beim Jugendamt holen

das macht das Amtsgericht, deswegen muß man zum Anwalt.

@apfelkiste

Macht aber auch das Jugendamt :)

Was sollte in dem Anschreiben zur Aufforderung denn drin stehen?

Gibt es da Vorlagen?

@panchos

Ich hab das ganz formlos gemacht, ein ganz normales anschreiben. Betreff war offener Kindesunterhalt Und dann hab ich einfach geschrieben das er mit dem Kindesunterhalt des monats XX und der Summe XX im Verzug ist und er diese bitte unverzüglich zu überweisen hat. Ach ja und hab ihn drauf hingewiesen das er verpflichtet ist zur zahlung! Wenn du noch fragen hast, kannst mich gerne anschreiben :-D