RENTENANSPRUCH NACH TOD EX-EHEPARTNERS

4 Antworten

Bei der Scheidung wurde damals ein Versorgungsausgleich erstellt. Entfallen beim TOD eines EX-EHEPARTNERS dessen Rentenpunkte bei meiner RENTE

so ist es !

Gedulde Dich, ab Montag kannste die Deitsche Rentenversicherung ja anrufen.

Das wurde alles schon im Versorgungsausgleich geregelt! Mehr Ansprüche hast du nicht!

Die Punkte aus dem Versorgungsausgleich bleiben dir erhalten, auch wenn der Ex-Partner verstorben ist.

Die Punkte hast du schon und die bleiben. Das Versterben ändert nichts.