RENTENANSPRUCH NACH TOD EX-EHEPARTNERS
Hallo,
verheiratet 20 Jahre, daraus 2 Kinder hervorgegangen, Ex-Ehegatte ist aber nun verstorben. Die erworbenen Rentenansprüche vom Ex-Mann werden bei eigener Rente berücksichtigt oder wie wird die Ehe / Erziehungszeit hier berechnet ? Bei der Scheidung wurde damals ein Versorgungsausgleich erstellt. Entfallen beim TOD eines EX-EHEPARTNERS dessen Rentenpunkte bei meiner RENTE oder werden dann z.B. die errechneten € 150.- mir weiterhin zugeschlagen ?
DANKE / Gruss RS
4 Antworten
Bei der Scheidung wurde damals ein Versorgungsausgleich erstellt. Entfallen beim TOD eines EX-EHEPARTNERS dessen Rentenpunkte bei meiner RENTE
so ist es !
Gedulde Dich, ab Montag kannste die Deitsche Rentenversicherung ja anrufen.
Das wurde alles schon im Versorgungsausgleich geregelt! Mehr Ansprüche hast du nicht!
Die Punkte aus dem Versorgungsausgleich bleiben dir erhalten, auch wenn der Ex-Partner verstorben ist.
Die Punkte hast du schon und die bleiben. Das Versterben ändert nichts.