Muss der Mann Unterhalt für die Frau bezahlen, obwohl sie nicht verheiratet sind?

14 Antworten

Bis zum 3. Lebensjahr des gemeinsamen Kindes, ist der Kindsvater auch für die Mutter des Kindes unterhaltspflichtig. Auch wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind oder waren.

Ich hatte doch mal gehört, dass sich da was geändert hat und die Unverheirateten gleichgestellt werden sollen mit den Ehefrauen. ALlerdings hat sich das Gesetz wohl dahin gehend geändert, dass es etwas ungünstiger insgesamt gesehen wurde - zumindest für die Verheirateten. Ich glaube, so lange das Kind sehr klein ist, muss er auch Unterhalt an Dich zahlen - aber nur bis zu einer begrenzten Zeit, die soviel ich weiss, verkürzt wurde.

Sie haben einen Anspruch auf Beteuungsunterhalt, unabhängig davon, ob Sie verheiratet waren oder nicht. Grundsätzlich dürfen Sie das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren voll betreuen, brauchen also keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Aber auch über das 3. Lebensjahr des Kindes hinaus kann ein Betreuungsunterhaltsanspruch gegeben sein, soweit und solange Sie durch die Betreuung des Kindes an einer Erwerbstätigkeit gehindert sind.

Mein Rat: Lassen Sie sich anwaltlich beraten! Hier finden Sie Fachanwälte für Familienrecht: http://familienanwaelte-dav.de/anwaltsuche

Die Kindesmutter, die mit dem Vater nicht verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes bis zu drei Jahre lang Unterhalt für die Betreuung des Kindes verlangen (kein Ehegattenunterhalt, logischerweise, aber so genannter Betreuungsunterhalt).

Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Mutter infolge der Schwangerschaft erkrankt ist und nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Oder weil wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine solche Erwerbstätigkeit von ihr nicht erwartet werden kann.

Es kommt also auf den Einzelfall an, im Prinzip ist es aber möglich

ja er ist auch dir gegenüber unterhaltspflichtig wenn du wegen der erziehung deiner tochter nicht arbeitest. (max. bis die kleine 3 jahre alt wird) das nennt sich dann betreuungsunterhalt.