Kann ich von einer gebuchten Städtereise zurücktreten?

4 Antworten

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Für solche Fälle gibt es die ARBs (Allgemeine Reisebedingungen). Dort steht dann auch etwas zur Stornierung.

Deine Argumentation ist nachvollziehbar. Die Frage ist nun, ob die bahnhit bei der Buchung deutlich genug darauf aufmerksam gemacht hat, dass es sich eben nicht um eine Bahnreise handelt. Wenn es irgendwo als Anmerkung in einer Fußnote in Schriftgröße 5 steht... dann hättest du gute Chancen das anzufechten.

Ich sehe aber auf deren Webseite einige Angebote, bei denen deutlich mehrfach EIGENANREISE und "ohne Bahn" steht... Wenn es eines dieser Angebote war, sieht es schlecht aus...

Wohl erstmal mit einem Widerruf ohne Angabe von Gründen versuchen.

@asdundab

Widerruf klappt nicht, siehe BGB §312g Abs. 2 Nr. 9 Var 1; lediglich probieren kann man es ma.

@asdundab

Versuchen kann man's...

@leoll Les mal §312g Abs. 2 Satz 2 BGB.

@asdundab

Außerhalb von Geschäftsräumen bezieht sich meines Wissens nach auf Haustürgeschäfte und z.b. B2C-Messen. Fernabsatzverträge fallen glaube ich nicht darunter.

Danke, Boberos911. Bei den erhaltenen Unterlagen steht zuoberst auf jeder Seite, unübersehbar und ganz gross, BAHNHIT.de, und das in Rot. Und das ist meines Erachtens doch ein wenig irreführend... Ich habe nun aber auch noch einen Passus entdeckt, dass man sich innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung an das Service Center melden kann, welches dann prüfen wird, ob eine Änderung kostenfrei möglich ist.  Nun hoffe ich auf Kulanz...

@leoll Stimmt.

Du schließt einen Vertrag über das ab, was du auch kaufst. Lesen würde in diesem Falle helfen. Diese Website bietet auch Eigenanreiseangebote an. Du kannst es auf Kulanz veruchen, vielleicht hast du Glück. Wenn ich im Reisebüro "Flugglück" ein Hotel im Bayerischen Wald buche, erwarte ich auch nicht, dass ein Flug inklusive ist.

ich war eben auf der Seite. Da steht groß geschrieben, Eigenanreise, Ausserdem sind die Preise für die Wochenenden so günstig, dass man da durch aus drüber stolpern könnte.

Sorry, such dir in den AGBs die Storno Modalitäten oder geh ins Bahnhofcenter im Bahnhof und frag dort direkt nach (Kundencenter). Viel Glück

Bei Internetgeschäften kannst du innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Es sei denn, du hast irgendetwas angeklickt, was das aushebelt 

Nennt sich Widerruf ohne Angabe von Gründen.

@asdundab

So einfach ist das in diesem Fall leider nicht...

Siehe ARBs von bahnhit:

1.5. Stadt und Land Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen,
auch wenn diese im Wege des Fernabsatzes gemäß vorstehender Ziffer 1.3 abgeschlossen
wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Ihre übrigen Rechte bleiben
davon unberührt.

Nein! Geltendes Recht kann man nicht aushebeln, auch wenn man draufschreibt, dass der Rechtsweg ausgeschlossen ist. 

ABER: Man hat bei Reisen kein Widerrufsrecht. Siehe §312g Abs. 2 Nr. 9 Var. 1 -> kein Widerruf bei " Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, [...] wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht". 

Danke, Musso. Wahrscheinlich habe ich mit meiner Bestätigung das Kleingedruckte, eben der "verbindlichen" Buchung, akzeptiert. Da ich in einer Woche reisen wollte, musste ich den Betrag auch schon überweisen. Gemäss Kleingedrucktem würde mir nur noch ein Betrag von 20 % meiner Überweisung zurückerstattet. Da ich aber eben anderes erwartete habe vom Angebot, nämlich dass dieses etwas mit der Bahn zu tun hat und eine solche Reise beinhaltet, bin ich mir nicht sicher, ob nicht vielleicht gleichwohl die ganze Buchung storniert werden könnte.

Beachte die Ausnahme von der Ausnhame (§312g Abs. 2 Satz 2 BGB): "Die Ausnahme nach Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Verträge über Reiseleistungen nach § 651a, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden." Somit beseht ein Widerrufsrecht gemäß §312g BGB.

@asdundab

Aber dann bitte auch folgendes beachten. Darauf wird sich der Reiseveranstalter auch gemäß ARBs berufen:

§ 651i

Rücktritt vor Reisebeginn

.

(1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

(2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

(3) Im Vertrag kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden.