Beamtenanwärter Schulden. Wird wegen eines nicht bezahlten Handyvertrag's der Einstieg abgelehnt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

zuerst einmal möchte ich dir höchst empfehlen, natürlich die Wahrheit anzugeben. Damit unterstelle ich dir aber nicht, dass das laut deiner Beschreibung so wirken würde, als ob du in Erwägung ziehen würdest, das nicht zu machen.

Ich gehe mal davon aus, dass deine Schulden ein paar hundert Euro betragen. Und die sollen ja im November weg sein.

Beamte/Beamtinnen sollen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Soll zum Einen verhindern, dass Beamte/Beamtinnen nicht bestechlich werden und zweitens haben sie sich mit vollem persönlichen Einsatz ihren Tätigkeiten zu widmen (§ 34 S. 1 BeamtStG), was das evtl. stören könnte.

Da Schulden aber relativ normal sind und es sich hier wohl nicht um einen Berg handelt, dürfte das keine beamtenrechtlichen Auswirkungen haben.

Sprich mit deinem zukünftigen Dienstherrn (Behörde) am besten darüber.

Grüße

Lukas

Woher ich das weiß:Recherche
Reviloone95 
Fragesteller
 05.02.2019, 22:55

Sind zum Glück nur noch knapp 250 Euro. :) Und vielen Dank für deine Mühen. Und natürlich wollte ich es von vornherein angeben. Ich möchte ja nicht mein Leben wegen solch einer lapalie verbauen.

Ich rate dazu, es anzugeben mit einer kurzen Erläuterung, um was es da geht und bis wann dies abgezahlt ist. Dann sollte es kein Problem darstellen.

Es nicht anzugeben kann für Anwärter bzw. Beamte auf Widerruf, der du dann wärst, fatal sein, wenn solche Lügen heraus kommen sollten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Reviloone95 
Fragesteller
 05.02.2019, 22:24

Danke für die Antwort. Natürlich habe und hatte ich es vor anzugeben. :)

Liebe grüße

Also eigentlich solltest du damit keine Probleme bekommen, da deine Schulden nachvollziehbar sind und du sie auf absehbare Zeit abbezahlen kannst.

Reviloone95 
Fragesteller
 05.02.2019, 22:24

Danke für diese Positive Antwort. :)

Als angehender Beamte, kann eine heutige Lüge später zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen.

Schulden sind nicht unbedingt ein Aus für den Beamtenstatus. Es kommt aber darauf an wie hoch diese Schulden sind und ob du bei der Schufa Negativ-Einträge hast.

Wenn du die Möglichkeit hast, zahle deine Schulden zurück.

Ja, musst du angeben