Kann ich mir Überstunden auszahlen lassen, während ich Krankengeld beziehe?

4 Antworten

Klar, die Überstunden hast Du ja schon erarbeitet. Wann Du sie auszahlen lässt, ist Sache zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber. Ob Du zu dem Zeitpunkt gerade krank, im Urlaub oder bei der Arbeit bist, ist egal.

Hallo,

wenn das Bruttokrankengeld und die Überstundenauszahlung zusammen nicht das frühere Nettoentgelt vor der Arbeitsunfäghigkeit überschreiten, ist eine Auszahlung problemlos. Ggf. von der Krankenkasse den genauen Wert, der der Krankengeldberecnung zugrunde liegt, mitteilen lassen.

Bei höheren Auszahlungen kann es nach § 49 Absatz 1 Nr. 1 SGB V zu einer Krankengeldkürzung kommen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, der Krankenkasse die Auszahlungshöhe monatlich mitzuteilen.

Gruß

RHW

Überstunden, die Du vor Deiner Erkrankung geleistet hast, können Dir selbstverständlich ausbezahlt werden, wenn ein Ausgleich in Freizeit aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist.

Die Bestätigung auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezieht sich auf den Ausschluss von Bezügen, die Du während der Erkrankung vom Arbeitgeber evtl erhalten könntest; davon ist der Ausgleich für Leistungen, die Du vor der Erkrankung erbracht hast, nicht betroffen.

Das kommt auf die Art der Überstunden an, Überstunden werden dem Bemessungentgelt nur zugrunde gelegt wenn sie mindestens in den letzten drei Monaten Regelmässig erfolgt sind, ansonsten braucht die KK diese nicht mit zu berechnen.

Geht es hier nicht um Krankengeld bei AU über die 6 wochen hinaus, muss der Arbeitgeber diese auch vergüten.