krankengeld in einer bedarfsgemeinschaft
Ich bin momentan krank geschrieben und wurde vom arbeitgeber gekündigt. Vorher wurde mein gehalt immer in der bedarfsgemeinschaft angerechnet. Mein freund bekam somit jein alg 2 mehr da ich ja verdiente. Er ist noch zuhause wegen seinen zwei kindern. Mein krankengeld ist noch in Bearbeitung. Lt info vom job center wird dad krankengeld an die uberwiesen. Das verstehe ich nicht. Bekommt mein freund dann das ganze geld ? Ich meine das krankengeld müsste doch auf mein konto gehen...??
7 Antworten
Wenn dein Gehalt vorher angerechnet wurde,stellt ihr eine so genannte eheähnliche Beziehung dar,BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) !
Sollten jetzt Leistungen vom Jobcenter bezogen werden,weil dein Krankengeld ( Lohnersatzleistung ) noch nicht berechnet wurde,kann das Jobcenter einen Antrag auf Erstattung einer Vorleistung bei der Krankenkasse stellen.
Dann wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
Denn in einer BG - wie ihr ja seid,sonst würde keine Anrechnung deines Einkommens erfolgen,können nur alle Mitglieder Leistungen ( ALG - 2 ) beziehen und nicht nur er.
Ausnahme sind Kinder ab 25 Jahre oder wenn sie ihren Bedarf aus eigenem Einkommen decken können,denn Kinder sind im SGB - ll ihren Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet,deshalb keine Anrechnung des Einkommens auf den Bedarf der Eltern.
Auch hier gibt es eine Ausnahme und das ist das Kindergeld,welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt,das dürfte oder muss,auf den Bedarf der BG - verteilt werden.
Hallo,
zahlt das Jobcenter aktuell Leistungen? Wenn ja, ab wann wird laut Bescheid gezahlt?
Wann endete die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber?
Gruß
RHW
Natürlich geht das Krankengeld auf dein Konto, zahlt ja auch die KK. Es wird aber auf die Leistugen vom JC angerechnet, allerdings gibt es hier keinen Freibetrag mehr.
Wenn ihr eine Bedarfgemeinschaft bildet, dann wäre es sinnvoll, wenn du deinen ALG2-Anteil auf dein Konto überwiesen bekommst. Dann würde das Jobcenter das Krankengeld dir als Einkommen anrechnen.
Setze sonst ein Schreiben auf, damit dir das Jobcenter deinen Anteil (nur Regelbedarf (ohne Mietanteil) an Hartz 4 auf dein Konto auszahlt.
Dwei Krankengeld wird selbstverständlich Dir überwiesen .. aber als Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet ....