Krankengeld und Pflegegeld

3 Antworten

Moin Alexandra,

wenn Du Krankengeld bekommst, biste arbeitsunfähig. In der Genesungsphase solltste alles unterlassen, was Deiner Gesundung entgegen steht. Du solltest Deine Krankheit völlig auskurieren, damit Du schnell wieder voll einsatzfähig bist.

In Deinem Fall gibbet vielleicht Hilfe vom Pflegedienst, der die Pflege Deiner Tochter in dieser Zeit gewährleistet. Frag doch einfach mal nach.

Alles Gute, Grüße.

regi, nicht die Pflegeperson erhält das Pflegegeld, sondern der Pflegebedürftige. Wenn dieses es an die Pflegeperson weiter gibt ist das OK.

Wenn du Krankgeschrieben bist, solltest du dich auskurieren. dazu gehört auch, dass du in dieser zeit die Pflege nicht selbst erbringen kannst. Für solche Fälle hat die Pflegeversicherung die Verhinderungspflege n. § 39 SGB XI vorgesehen. Hierfür stehen jährlich 1550€ für 28 tage zur Verfügung. Verwandte bis zum 2 Grad erhalten keine Gelder der Verhinderungspflege. Du kannst dir für die Zeit deiner Erkrankung einen ambulanten Pflegedienst zur Versorgung deiner Tochter bestellen.

Du stellst Formlos per Telefon, bei der Pflegekasse deiner Tochter, einen Antrag auf Verhinderungspflege u. benennst den ambul. Pflegedienst.

Mit diesem vereinbarst du dann die erforderlichen Leistungen die erbracht werden sollen für die Dauer deiner Erkrankung.

Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Hallo,

rein rechtlich gesehen ist es nicht verboten während dem Bezug von Krankengeld einen Angehörigen zu pflegen und dafür Pflegegeld zu bekommen.

Ob es allerdings förderlich für deine Gesundheit ist, ist fraglich, das kommt dann ganz auf deine Diagnose an.

Besprich es mit dem Arzt, was er dazu meint. Wenn der Arzt dagegen ist und du selber auch der Meinung ist, dass es eher schlecht für deine Genesung ist, dann ruf bei der Pflegekasse an und erkundige dich wegen einer Verhinderungspflege.

Gute Besserung.