Kann ich meinen Anwalt das Mandat wieder entziehen und mir dann einen neuen Anwalt nehmen?

2 Antworten

Man kann den Anwalt jederzeit wechseln und muss dem Anwalt gegenüber auch keine Gründe angeben. Allerdings entstehen bei dem neuen Anwalt alle Gebühren noch einmal, also auch diejenigen Gebühren, die der erste Anwalt bereits verdient hat. Insoweit entstehen die Kosten dann also doppelt. Wenn Du Prozesskostenhilfe bewilligt erhalten hast, kann es sein, dass das Gericht die doppelt angefallenen Gebühren nicht zahlt, so dass Du darauf sitzen bleibst. Das ist nur dann anders, wenn Du dem Gericht nachweisen kannst, dass en Wechsel des Anwalts unbedingt erforderlich war. Ob das gelingt, kann man vorher nicht genau abschätzen, es bleibt also ein Kostenrisiko. Allerdings könnte es noch teurer sein, wenn Du den Prozess wegen Fehlern Denes Anwalts verlierst. Da musst Du also die Risiken abwägen.

evenilin 
Fragesteller
 15.12.2015, 18:37

Verstehe ich das richtig, wechseln kann ich meinen Rechtsbeistand nur einen Beratungsschein bekomme ich nicht mehr? Ich weiß nicht mehr weiter. Habe die finanziellen Möglichkeiten nicht um das zu bezahlen. Arbeite zwar vollzeit trotzdem liege ich immer noch unter dem Satz ..... wie soll ich da die kosten aufbringen? Auf der anderen Seite ist mein Anwalt mir keine Hilfe ganz im Gegenteil. Bin am verzweifeln

man ist an seinen Anwalt nicht gebunden ist. Du kannst den Anwalt auch jederzeit wechseln. Es handelt sich bei dem Vertrag, den du mit einem Anwalt schließt nämlich um einen sogenannten Geschäftsbesorgungsvertrag...