Ab wann arbeitet ein Anwalt langsam?

4 Antworten

Da hier keine Fristen einzuhalten sind - würde ich denken - kann man einem Anwalt schon 4 Wochen Zeit lassen. Danach ist aber die Uhr dann auch mal abgelaufen. Dummerweise muss man - auch wenn man den Anwalt feuert und dessen Arbeit nicht oder nicht sachgerecht ausgeführt worden ist - dessen volle Rechnung zahlen; Minderung der Rechnung ist nicht zulässig. Eigentlich traurig, aber das ist die Rechtslage.

Ab wann kann davon gesprochen werden, dass ein Anwalt langsam arbeitet und ich ihm das Mandat entziehen kann, ohne irgendeine Rechnung zu erhalten?

Auch ein langsam arbeitender Anwalt muss voll bezahlt werden. Du hast ihm/ihr den Auftrag erteilt. Damit ist zumindest die Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG angefallen. Hinzu kommt die Postpauschale nach VV 7002 RVG und ggfs, Umsatzsteuer. (Bei einem Streitwert von 10.000,00 EUR sind dies dann auch schnell ca. 890,00 EUR an Gebühren und Auslagen)

Wenn du nun einen zweiten Anwalt nimmst, werden diesem dieselben Gebühren und Auslagen anfallen. Bezahlen musst du am Ende beide (du hast ja auch beide mit der Arbeit beauftragt...).

Einen Anspruch diese Rechnung nicht zu zahlen hast du nicht. Man kann höchstens an eine Aufrechnung mit einem Schadenersatzanspruch denken. Dazu müsstest du aber erstmal einen Schadenersatzanspruch gegen den Anwalt haben, etwa weil durch sein schuldhaftes Zögern ein Schaden entstanden ist... Das ist bisher wohl nicht der Fall...

Wie immer: Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)

Yelgrun 
Fragesteller
 18.11.2014, 18:37

Das ist auch alles ein Kram hier. Der Streitwert ist noch nichtmal fix, denn erst will sie von ihm eine "Offenlegung" haben, an wie viele Leute er die Software verteilt und verscherbelt hat. Da wird natürlich keine reele Zahl genannt werden, denn der Mensch ist ein Betrüger, der schon drei Tage, nachdem alles aufgeflogen ist, seinen Facebookanhängern was von bereits eingetroffenen Schadenersatzforderungen erzählt hat und in einem Atemzug um "Spendengelder" gebettelt hat, um sich gegen den "Geschädigten" zur Wehr setzen zu können und damit er mit seinen beiden Kindern das Weihnachtsfest nicht in einem Pappkarton verbringen muss. Und die Leute haben dem auch dann noch Geld geschickt - das muss man sich mal vorstellen.

also bei den sachen die mir normalerweise unter die finger kommen liegt der streitwert immer bei 30.000 oder höher - sonst lohnt sich der aufwand kaum

Yelgrun 
Fragesteller
 18.11.2014, 18:12

Meine genannten 10.000 € sind noch das absolute Minimum. Seit Juni wurde von mir erstellte und vertriebene Software von dieser namentlich bekannten Person an Dritte weitergegeben und dann schließlich verkauft. Unterdessen sind die Sachen auch in den bekannten Tauschbörsen gelandet.

um welchen streitwert geht es denn ....

wenn der sehr niedrig liegt ... würde mich das nicht wundern ... zuerst kommt ... was kohle bringt

Yelgrun 
Fragesteller
 18.11.2014, 18:05

Mir ist ein Schaden von mindestens 10.000 € entstanden und die Gegenseite lebt nicht von Hartz VI.