Bevor ein Gericht einen Schriftsatz an die Gegenseite schickt...

4 Antworten

Scheinst ja ein komplizierter Fall zu sein wenn du gegen 3 Richter Befangenheitsantraege gestellt hat und sogar Dein eigener Anwalt Dich nicht mehr vertreten will. Da würde ich mal drüber nachdenken!

Sicher der Fall ist kompliziert. Andererseits, gemäß § 15 StGB ist Rechtsbeugung nur strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wird, wobei bedingter Vorsatz ausreicht.

Der Anwalt hat mich auch in einem anderen Fall vertreten. Er riet mir, mich nun selbst zu vertreten. Schriftlich frage er später an, ob ich von einem anderen Anwalt vertreten werde, nachdem er das Mandat niedergelegt hat. Ich antworte ihm, dass er seiner Versicherung vermutlich einen Haftpflichtschaden melden wird. Zwischen führte eine Strafanzeige und ein Strafantrag von mir bei der Staatsanwaltschaft zur Anklage. Ich rechne damit, dass mein Prozessgegner verurteilt wird. Ich habe keine Ahnung, ob ich als Nebenkläger da noch einsteigen soll, wenn kein Anwalt qualifiziert mitmacht.

Sei mir nicht böse aber ein Befangenheitsantrag und die Tatsache das dein Anwalt das Mandat niedergelegt hat spricht schon sehr dafür das du mit zu wenig eigenen Sachverstand vor gehst.

Muss nicht sein, mir ging es aber auch durch den Kopf...

Es ist normal, dass die Schriftsätze auch an die Gegenseite gehen, denn die Gegenseite muss ja auch die Möglichkeit erhalten, darauf eingehen zu können und evtl. auch widersprechen zu können. Es kann manchmal durchaus, dauern, bis die Schriftsätzen zustellt werden. Wieso wirst du nicht mehr von deinem Anwalt vertreten, wenn ich fragen darf? Ich nehme mal an, dass du einfach zu viel auf eigene Faust tust und dir damit weder bei Gericht noch bei deinem Anwalt Freunde machst. Entweder kennst du dich mit dem Recht so gut aus und vertrittst dich selbst, oder du solltest mal lernen, dich auf deinen Anwalt zu verlassen. Sowas macht kein Anwalt mit zwinker.

Gute Antwort!

Emmy

Hallo,

ich vermute, wenn 3 Richter zugegen sind, daß es sich um eine Klage, welche vor dem Oberlandgericht verhandelt wurde.

Du hast eine Schadensersatzforderung von 10.000,-- € angestrebt...? Ich kann dir nur raten, dir Rat bei einem anderen Anwalt zu holen, so daß du über die Möglichkeit einer Anfechtbarkeit/ Nichtigsprechung besagten Beschlusses informiert wirst...

Gruß, Emmy

Nein, ich werde verklagt auf Schadensersatz.