Noch Ehefrau kündigt und klagt auf Unterhalt

5 Antworten

Hallo, rechtlich gibt es schon das Phänomen des Geschiedenenunterhaltes wegen Erwerbslosigkeit. Siehe dazu z.B. http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/unterhalt-wegen-erwerbslosigkeit-fur-den-geschiedenen

Bei deinem Freund ist die Situation aber etwas anders. Undzwar deshalb: Seine Frau lebt in einer neuen Partnerschaft, also wäre - auch wenn sie nicht neu verheiratet ist - ihr neuer Partner unterhaltspflichtig. Außerdem sehe ich ein Problem in der Tatsache, dass seine Frau gekündigt hat. Das muss sehr differenziert beurteilt werden. So könnte es ja auch sein, dass die Frau nur gekündigt hat, damit ihr Unterhalt zusteht.

Du siehst, dass man die Situation nicht so allgemein beurteilen kann. Dazu muss man viele Faktoren abwägen.

Liebe Grüße, G.

Da hat die junge Frau sich leider verrechnet. Sie darf nicht kündigen und statt dessen unterhalt verlangen. ihr steht kein Trennungsunterhalt mehr zu. den hat sie spätestens in dem moment verwirkt, als sie zu ihrem freund gezogen ist. Da kann er sicher sein, ihr steht kein Unterhalt zu.

So, für die Tochter steht ihm Unterhalt von ihr zu und zwar berechnet nach ihrem einkommen. Sie hätte das arbeitsverhältnis gar nicht kündigen dürfen...

In diesem Fall ist es zwingend notwendig, dass dein freund einen guten anwalt für familienrecht aufsucht. es geht nicht darum, sich mit der frau zu streiten, aber er muss seine rechte wahren, er wird nämlich gerade übelst über den tisch gezogen. außerdem ist er dazu verpflichtet, die rechte seiner tochter zu wahren. Die scheidung kann sie nicht künstlich in die länge ziehen. nach einem jahr trennung kann er die scheidung beantragen und sie hat keinen einfluss darauf.

Hallo danke für die schnelle Antwort.

Also einen Anwalt hat er schon, allerdings meinte dieser scheinbar das er VERSUCHT das abzuwenden. Zählt es auch wenn sie weiter weggezogen ist?

Soweit ich weiß, ist sie zu Ihrem neuen Lebenspartner gezogen der weit weg gewohnt hat. Kann sie sich aufgrund dessen rausreden das eine Kündigung in dieser Lebensituation unumgänglich war?

@Serali

Dann ist sie verpflichtet, sich dort einen neuen Job zu suchen. Er ist jedenfalls nicht verpflichtet, das fehlende einkommen durch unterhalt auszugleichen. Und sie ist ihrer Tochter gegenüber weiterhin unterhaltsverpflichtet. Mensch, was hat dein freund denn für einen anwalt ? Ist der wirklich für Familienrecht ? Da gibt es nichts zu versuchen, dass ist ganz eindeutig die gesetzeslage. Notfalls sollte er wechseln, es hängt wirklich viel von dem richtigen anwalt ab.

@Yentl51

Ich weiß nicht wieviele aus dem Freundeskreis Ihm schon gesagt haben er soll den Anwalt wechseln aber inzwischen ist die neuste Faule Ausrede "ja aber Scheidungstermin steht doch schon fast fest und wenn ich nun wechsel dauerts noch länger...." grummel

Aber zu wissen das sie Ihm jetzt nichts mehr kann ist beruhigend, hat sie sich ins eigene Fleisch geschnitten, zum glück. Aber Kindesunterhalt... jetzt verdient sie ja nichts mehr, nicht das sie auch nur einen cent vorher bezahlt hätte, da kann sie doch gar nichts mehr zahlen wenn sie arbeits los ist und mein Bekannter hat schiss das er doch noch was zahlen muss und wenn es nur die Gerichtskosten der abgelehnten Kinderunterhaltsklage sind. Was kann man da tun?

@Serali

Nur weil SIEkein Bock auf Arbeit hat, kann das Kind nicht leiden. Dein Bekannter soll Unterhaltsvorschuß beim Amt beantragen. Dann bekommt er jedenfalls etwas. Das Amt holt sich die Kohle nachher bei der Mutter des Kindes wieder. Ausserdem sollte er Wohngeld beantragen und Betreuungsgeld..., gibt doch noch mehr was ihm zusteht. Einfach mal bei den zuständigen Behörden nachfragen. Wenn eine Frau alleinerziehend ist, bekommt sie ja auch alles (wenn sie es beantragt). Nur Mut, helft ihm dabei! Viel Glück!

Hy S., die Beiden sind noch verheiratet, also geht es erst mal um den Trennungsunterhalt (TU). Den hat er mit der bisherigen Zahlung sogar "anerkannt", wird er weiterzahlen müssen.

Was meinst Du mit "künstich in die Länge zieht" ? Gib mal Beispiele.

Nach der Scheidung dürfte kein EU anfallen.

Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)

Erstens darf sie nicht kündigen, zweitens nicht mit ihrem Freund zusammenleben.

Wer arbeiten kann, hat auch keinen Anspruch auf Geschiedenenunterhalt.

Totaler Quatsch !

Am Besten zu einem Anwalt gehen!