Beratungsschein Amtsgericht?

3 Antworten

Ja klar reicht der Schülerausweis aus. Aber auf der anderen Seite macht das auch der Anwalt der sich mit deinem Fall befaßt. Ich mein wenn du einen Anwalt dann hast dann macht er es eh so das das erste Gespräch als beratungsgespräch abgerechnet wird und er zudem alles beim Gericht beantragt, wie Prozesskostenhilfe und so. Das ist sowieso das erste was du mit dem Anwalt besprechen mußt.

Das sind ja schon wieder 2 paar Schuhe.

Nur weil man einen Beratungsschein in Anspruch nehmen möchte heisst das ja noch lange nicht, dass man danach prozessieren möchte. Und selbst wenn man prozessieren möchte, muss der Anwalt erst mal mitspielen, da er bei Prozesskostenbeihilfe ja einen deutlich niedrigeren Satz abrechnen kann gegenüber einem Mandanten der keine Prozesskostenbeihilfe in Anspruch nimmt.

@Messkreisfehler

Genauso ist es ,es wurde nach einem Beratungskostenschein gefragt,und nicht nach Prozesskostenhilfe,es ist doch gar nicht gesagt das geklagt werden soll,und das Anwälte diesen Beratungskostenschein beantragen,oder haben ist schon lange vorbei,das geht nur beim Amtsgericht auf Antrag,und das mit dem Schülerausweis ist klasse,da muss man erst einmal drauf kommen!Man muss volljährig sein und einen Personalausweis vorlegen,nachweise über Enkommen,wenn von den Eltern unterstützt dann das nachweisen,und man muss belegen das man bedürftig ist!

@Messkreisfehler

Das ist richtig. Aber er schreibt ja das er vetreten werden will. Und der Anwalt wird bei dem ersten gespräch, welches er auf jeden fall auf Beratungsschein abrechnen wird, einschätzen ob er den Fall unter den gegebenen Umständen übernehmen wird oder nicht. Sollte er ihn übernehmen wird er dann auch alles weiter beantragen.Ich spreche da aus eigener Erfahrung, bwohl mein Sachverhalt schon Jahre zurück liegt.

@Jack1966

Erst mal bleibt es ja dabei das er beraten wird... Der Fragesteller ist ja jetzt noch sehr jung, da hat man oftmals eine Sicht der Dinge, gerade was das deutsche Recht angeht, die mit der Realität nur wenig zu tun hat. Ist nicht mal böse gemeint, ist halt einfach so. Insofern wäre ja während der Beratung erst mal zu klären, OB überhaupt ein Fall vorliegt der rechtlich zu beanstanden wäre

@Messkreisfehler

Ja das seh ich genauso. Und ich hoff das wir dem Fragesteller wenigstens etwas helfen konnten und drück ihm die Daumen.

@Jack1966

Gebe dir vollkommen recht. Im übrigem liegen die Antragsformulare zu Beratungshilfe immer noch in den Anwaltskanzleien. Selbstverständlich können Anwälte anlässlich des Beratungsgespräches dieses Formular im Beisein ihres künftigen Mandanten ausfüllen und bei Gericht einreichen.

Die Entscheidung ob man einen Beratungsschein bekommt ist Einzelfallabhängig, man kann nicht einfach sagen: Ich verdien wenig, ich bekomm jetzt immer nen Beratungsschein, dies wird jedesmal aufs neue geprüft, wenn es keinen Anlass für eine Beratung gibt, dann gibts auch keinen Beratungsschein. Das wäre ja noch schöner... Dann könnte man sich ja alle 2 Wochen zum Anwalt setzen und sich in allen Dingen des Lebens beraten lassen...

Nein, du brauchst einen Personalausweis, wenn du persönlich hingehst. Mit 18 solltest du sowieso einen haben, der ist ab 16 Pflicht.