Anwalt ohne wissen beauftragt muss ich zahlen?

5 Antworten

Kein Mandat, keine Gebührenforderung.

Teil der Kanzlei mit, dass es ohne Dein Wissen und ohne Deinen Willen durch den Ehemann veranlasst wurde und Du keinen Bedarf hast, weil bereits anderweitig anwaltlich vertreten.

Hallo Aurelie,

das ist aus meiner Sicht nicht rechtens. In deinem Fall sieht man natürlich, wie schnell es bei einer Scheidung geht, dass Ehegatten unkoordiniert vorgehen. Das tut mir in deinem Fall leid, dass dein Mann das getan hat.

Jedoch musst du dir keine Sorgen machen, denn die Kanzlei hat keinen Anspruch auf dein Geld und das müssten die selber ganz genau wissen. Wenn dein Ex einen Vertrag in deinem Namen abschließt, ist dieser zunächst schwebend unwirksam. Jetzt hängt es von deiner Genehmigung ab, ob der Vertrag wirksam wird. Offenkundig hast du diese Genehmigung verweigert, und der Vertrag ist nciht wirksam geworden.

Falls die Kanzlei Leistungen im Wert von 500 EUR erbracht hat, muss dein Ex dafür aufkommen.

Du hattest also mit deinem Gefühl vollkommen recht! Ich hoffe, meine Antwort hilft dir weiter.

Ich glaube nicht,dass das rechtens ist.

Was sagt denn Dein Anwalt dazu?

Nein, ist es nicht.

Du hast den Vertrag nicht gewollt Bzw abgeschlossen.

Das Vertragsverhältnis besteht zwischen ihnen und deinem Ex

Aber der hat alles von mir angegeben, Daten, Adresse und auch die Email.

@AurelieSohn

Dann sind wir schon bei Identitätsbetrug.

sber du hast doch schon einen Anwalt, geh mal zu dem

Von dir dürfen die wohl nichts verlangen, von deinem Ex schon. Ggf. musst du Strafanzeige gegen den Ex stellen wegen Identitätsdiebstahls oder so.

500 Euro für ein paar E-Mails klingt aber schon so, als würde es in Richtung Betrug gehen. Außer es waren jetzt recht viele Mails. 500 Euro sind ca. 2-6 Stunden Arbeit bei einem Anwalt.

Ich bin aber auch kein Anwalt und das hier ist keine Rechtsberatung. Wieso fragst du nicht den Anwalt, den du eh schon hast?

Ein Brief kann auch schon für 5000€ reichen 🤷‍♂️