Pflichtverteidiger wechseln bzw ablehnen?
Moin,
Ich habe mal eine Frage zu einem Pflichtverteidiger. Wenn man in Uhaft kommt und man keinen Anwalt hat, dann wird einem ja ein Pflichtverteidiger zur seite gestellt.
Ich habe gehört das man innerhalb von 2 Wochen diesen ablehnen kann wenn dieser Vorschlag des Gerichts einem nicht gefällt oder alles zu schnell ging.
Meine Fragen dazu sind, wer trägt die bisherigen kosten?
Was für Gründe gibt es um diesen abzuwählen?
Wie beantrage ich einen wechsel bzw die ablehnung des vorhandenen Pflichtverteidigers?
Alle anderen Infos dazu würden mich erfreuen!
Einen guten Abend euch!
2 Antworten
Das Geschäftsmodell des Pflichtverteidigers ist es, durch Wohlverhalten gegenüber dem Gericht von diesem möglichst viele Aufträge zur Pflichtverteidigung zu bekommen. Pflichtverteidiger stehen in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Auftraggeber.
Es gilt hier die Regel: Man kennt sich und hilft sich.
In der Gerichtsverhandlung steht der Pflichtverteidiger nur formell auf Seiten des Angeklagten, tatsächlich bildet er und der Richter eine Einheit.
Ein Pflichtverteidiger kann es sich gar nicht leisten, gegen die Interessen des Gerichtes zu verstoßen, vor Gericht Widerworte zu geben oder sogar gerichtliche Fehlverhalten aufzudecken und anzuprangern.
Er würde sofort das Vertrauen des Gerichtes verlieren und bei zukünftigen Zuteilungen als Pflichtverteidiger nicht mehr berücksichtigt werden.
Dieses Dilemma ist nur dadurch zu lösen, indem Du an Stelle des Pflichtverteidigers einen eigenen Verteidiger beauftragst, der allerdings aus einem anderen Gerichtsbezirk kommen sollte. Denn nur dadurch ist das Risiko, dass sich Gericht und Verteidiger kennen und "helfen", zu minimieren.
Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass Du anstelle des Verteidigers eine beliebige Dich unterstützende Person als Beistand mit in die Verhandlung nimmst.
Zur Verteidigung durch einen Beistand gibt folgendes Video Auskunft:
Übrigens, derjenige, der einen Strafbefehl erhält und nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegt, ist automatisch ein Täter und wird deswegen auch - gegebenenfalls ohne Beweisprüfung - als Täter verurteilt.
vgl. :
korrekte antwort!
Wird dir ein Pflichtverteidiger gestellt zahlt das in der Regel der Staat.
Du kannst den Pflichtverteidiger abwählen (Madant Entziehen) wenn du mit ihm nicht zufrieden bist.
Zur dritten Frage kann ich keine genaue Aussage machen weil ich nicht weiß ob man einen Pflichtverteidiger der vom Gericht gestellt wurde wechseln kann.Man kann ihm das Madant entziehen aber ob man dann einen anderen bekommt weiß ich nicht und ich möchte auch keine falschen Angaben machen.