kann ich Gewerbe ruhen lassen wg. Ärger mit Jobcenter und Sachbearbeiter?!

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Am schnellsten geht es natürlich dann wenn Du abmeldest. Andere Variante ist, dass Du eine eidesstattliche Versicherung abgibst. Bedingung dafür ist: Die Einnahmen genau beziffern zu können. Eine falsche eidesstattliche Versicherung dürfte vor einem Amt auch Folgen haben können. Bin aber kein Jurist.

Für die abschließende EKS gibt es einen Vordruck. Da müssen Einnahmen und Ausgaben nach Monaten getrennt eingetragen werden. Sonst wird geschätzt. Da sind die Jobcenter auch ziemlich heftig. Unabhängig davon ob die Sachbearbeiter sich auskennen oder nicht. Dienstauftrag ist augenscheinlich Leistungskürzung.

Nach dem selben Muster kann man die Vorschau einreichen.

Es ist aus der Ferne fast unmöglich Dein richtiges Vorgehen zu erraten. Da es einen zurückliegenden Zeitraum mit Gewerbeschein gibt, wird es auch um die Abgabe der EKS kein drum rum geben.

Sortiere Deine Belege nach Monaten. Bilde Gruppen nach den Zeilenüberschriften, notiere diese Zeilenüberschrift möglichst noch auf den Belegen. Ein Blatt Papier wo man die Belege aufnotiert um die jeweiligen Ergebnisse pro Gruppe in jedem Monat genau ablesen zu können.

Mit Belegen, den dazu gehefteten Aufstellungen und der EKS ins Amt. Beten, dass der Sachbearbeiter nicht die Betriebsausgaben kürzt. Es werden gern Betriebsausgaben als nicht angemessen für Hilfebezieher gewertet. Dazu können auch so elementare Dinge wie Werbung gehören. Da kommt es dann auf den Streit im Einzelfall an, ob die Betriebsausgaben vor dieser Sozialbehörde bestehen können.

Auch nicht genehmigte Investitionen können von der Anrechnung ausgenommen werden.

Aber Achtung: Man braucht sich nur an Dinge zu halten, die einem nicht anders bekannt waren. Du musst theoretisch alles wissen, was die für Anweisungen haben. Auf der anderen Seite werden dort die Anweisungen auch gern geändert. Bei diesen Anweisungen wird es dann Streit geben. Wann Du hättest davon erfahren können und so weiter.

Nicht ganz einfach die ganze Geschichte. Aber am einfachsten mit der EKS und einer entsprechenden plausiblen Vorausschau das ganze machen.

Viel Erfolg.

depperter 
Fragesteller
 18.06.2014, 15:22

Hallo und Danke erstmal Gullup !

SB ist ein Chaot !!!

  1. Prognose galt für September 2013 bis Februar 2014

abschließende EKS wurde fristgerecht eingereicht

  1. Prognose wurde Ende Februar eingereicht und der Gewinn vom SB geschätzt

Widerspruch gegen Gewinnschätzung des SB wurde fristgerecht eingereicht

In der Leistungsbewilligung ab März 2014 waren NUR noch 25 % Zuschuss vom Basistarifvertrages zur PKV beziffert worden.

Widerspruch dagegen wurde fristgerecht gestellt

Jeden Monat werden der geschätzte Gewinn abgezogen, obwohl ich mit einer eidesstattlichen Versicherung bekannt gab, daß ich diesen Gewinn nicht hätte.

Der SB hatte zu keinem der Themen geantwortet !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

SB wollte dann persönliches Gespräch

Hatte Beistand dabei, der SB sehr unwirsch, hatte ihm nicht gepasst und meine Fragen wollte er nicht beantworten. Erst nachdem ich ihm sagte, daß ich aus seinem Büro nicht eher rausgehe...........erst dann antwortete er und auch das nicht korrekt!

  1. Frage nach meinen Papieren

Antwort: sie sind extrem schlampig

meine Antwort: Sie finden meine Unterlagen nicht und pöpeln mich dafür an ? Wo ist z.B. meine aktuelle Prognose

SB: kann ich jetzt nicht finden, keine Zeit zum Suchen

Meine Antwort: Sie hatten mehrere Wochen Zeit zur Vorbereitung

Frage: was ist mit der Zuzahlung zur PKV

SB; habe ich alles korregiert und jeden Monat den richtigen Betrag überwiesen. Wir hatten auch Kontakt zu ihrer KV, mein Vorgesetzter, der Betriebsleiter und ich haben uns da abgesichert. SB legt eine Horizontalübersicht vor für Juni ( habe die Kopie )

diese Übersicht ist getürkt !!!

Bla Bla Bla

DIESES HINTERFOTZIGES VERLOGENES A........................

Habe Beleg der KV erhalten zu den Überweisungen vom SB, es sind NUR 25 % vom Basistarif zur PKV angewiesen worden. Auch nicht mehr für Juni !

SB fordert erneut eine wiederholte Abgabe der EKS, obwohl er diese schon hat und verlangt eine weitere wiederholte Abgabe der Prognose für den laufenden Zeitraum März - August 2014

Warum der Gewinn so niedrig ist, wurde dem SB vor längerem mitgeteilt.

Am 10.06.2014 erhielt die KV eine Betrag über mehrere hundert Euro

Wer lügt hier also ????????????

Kann man eine Prognose abgeben, obwohl schon 3 1/ 2 Monate vorbei sind ?

Kann ich gegen diese verar.... nichts tun ?

LG

Dirk-D. Hansmann  18.06.2014, 15:55
@depperter

Da bin ich ehrlich, dass hätte für mich schon ein Hausverbot gegeben. Bin da auch schon mehrfach aktiv gewesen. Habe mir den Amtsvorsteher geschnappt, der die ganze Zeit nur damit beschäftigt war seine Mitarbeiter zu verteidigen.

Untätigkeitsklage kann man m.E. erst nach drei Monaten einreichen. Irgend ein Antrag oder ein Widerspruch liegt doch bestimmt schon länger, gut im Auge behalten. Bundes- und Landtagsabgeordnete über den Vorgang in Kenntnis setzen. Ob das hier das ist, was da als Hilfe dargestellt wird.

Amtsgericht, Rechtsberatungsschein holen und einen Anwalt. Schöne Dramaturgie überlegen und dann innerhalb von Tagen hat das Amt nur noch ein Thema und ist lahm gelegt. Überall auch schön nachfassen, ob man mit jemanden hat sprechen können.

Ach ja und um Rückrufe bitten. Die haben nach interner Anweisung 24 Stunden Zeit. Alles schön in diesen mobilisierten Kreis schicken. Auf die gesundheitlichen Folgen für Dich hinweisen. Nicht nur was im Falle eines Falles die nicht voll bezahlte KV bedeutet, sondern auch Nerven.

Weise darauf hin, dass Du auf die Beantragung von Zuschüssen oder Darlehen für die Selbständigkeit abgesehen hast. Was natürlich das Gewerbe in jedem Fall stützen würde...

Alle Argumente (wenn nicht bereits geschehen) ins Amt tragen. Denen darf nichts neu sein. Dann wenn Abgeordnete fragen... Leider kann man unwirsches Verhalten nicht rügen. Aber man kann natürlich aufzeigen, wie Verhaltensänderungen und Unterlagen nicht auffinden in einem Zusammenhang stehen.

Wenn durch das Verhalten des Amtes andere Probleme entstehen, dass Du z.B. Rechnungen, Miete, Grundbedarf nicht mehr bezahlen kannst, dann ist der nächste Fall für eine Dringlichkeit gegeben. Jedenfalls kann man dann Gerichtsverfahren augenscheinlich toll beschleunigen.

Höre Dich aber um, nach Anwälten, die gerade im Bereich Hartz-IV fit sind. Es ist teilweise unglaublich wo da Unterschiede in der Vertretung sind, wenn jemand darauf spezialisiert ist und dazu auch die Rechtsprechung studiert.

Ach zu der Frage Prognose, die kann man auch noch rückwirkend abgeben. Hat dann aber immer mehr Kenntnisse über den Verlauf mit in die Berechnungen und Schätzung aufzunehmen. Würde trotzdem auf die ursprüngliche pochen. Wenn er die ablehnen will, dann soll er es tun. Aber dann ist der Klageweg frei.

rechtzeitiger Einspruch / Widerspruch gegen die Schätzung war bereits im März

Kann ich mein Gewerbe so lange ruhen lassen, bis der ganze Wirr-Warr vom SB erklärt ist ?

Beim Finanzamt kannst du ein Gewerbe ruhend melden. Beim Gewerbeamt gibt es soetwas nicht. Dort musst aber auch erst abmelden, wenn du dein Vorhaben endgültig aufgibst.