Als Selbständiger Privatentnahmen - wie hoch und was ist zu beachten?
Hallo,
bisher habe ich eine selbständige Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt. Da ich jetzt arbeitslos bin und es momentan schlecht mit einem neuen Job aussieht, überlege ich, es nun mit der Selbständigkeit komplett zu versuchen.
Hierzu möchte ich gern wissen, wieviel Geld (zum Lebensunterhalt für mich) darf ich problemlos aus meinen Einkünften als Selbständiger entnehmen, ohne dass es zu viel/ zu wenig ist?
Mir hat ein anderer Selbständiger erzählt, dass er bei einer Betriebsprüfung erheblich nachzahlen musste, weil er für sich und seine Familie zu wenig Eigenentnahmen getätigt hat, so dass das Finanzamt davon ausgegangen ist, dass er die Lebenshaltungskosten großteils mit "Schwarzgeld" finanziert hat, daher scheint die richtige Höhe des Betrages bedeutsam zu sein.
Wer kennt sich aus und mir Tipps, Links geben?
Vielen Dank an alle, die wirklich helfen können.
Viele Grüße
Jonas
4 Antworten
Zu versteuern ist der Gewinn, der sich aufgrund der Belege (gewerbliche Ausgaben, gewerbliche Einnahmen) ergibt.
Auf den Gewinn hat der Privataufwand null Einfluß.
Grundsätzlich steht es der Finanzverwaltung nicht zu, den ganzen Privataufwand zu durchleuchten und gar noch Supermarkt-Kassenzettel zu sichten.
Aber Verdacht entsteht, wenn das Betriebs-Girokonto jährlich ansteigt, obwohl nur z.B. Gewinnne von 20000 € jährlich entstehen. Dann entsteht der Verdacht: Wovon lebt der Mensch? Rechnungsprüfer ziehen hier "Sozialhilfesätze" als Vergleichsmaßstab heran und unterstellen unversteuerte verschwiegene Einnahmen, wenn ein grobes Mißverhältnis besteht.
D.h. Du solltest Dich an den Sozialhilfesätzen orientieren und schauen, daß Dein Girokonto niedrig bleibt und nicht wächst.
Das Problem bei Deinem Bekannten war, dass seine Entnahmen nicht zum Lebensstil passten. Die Entnahmen müssen natürlich zu Miete und Lebenshaltungskosten passen. Wer monatlich 1.000,- Euro Miete zahlt, 300,- Euro für die Krakenversicherung udn ja von etwas leben muss, kann nicht mit Privatentnahmen von 1.200,- Euro auskommen. Da wird dazu geschätzt, ausser es wurden Beträge von einem Sparbuch abgehoben.
Du kannst so viel entnehmen wie du willst, da du mit deinem Privatvermögen haftest ist es unerheblich wo das Geld steckt.
Was deinem Bekannten passiert ist können wir so nicht nachvollziehen. Viel mehr vermute ich, dass er reale Privatentnahmen nicht als solche deklariert hat und die Privatentnahmen deshalb zu niedrig waren. (Also nicht die realen Privatentnahmen waren zu niedrig, sondern was als Privatentnahme angegeben wurde.)
Also ich hebe immer so viel ab wie ich brauche. Den Rest klärt mein Steuerberater. Aber eine Beschränkung gibt es meiner Meinung nach nicht.