Gewerbe auf jemand anderen anmelden .. geht das?
Seid 1.5. bin ich selbstständig, habe ne bar mit meinem Partner eröffnet. Möchte es aber auf jemand anderen übertragen, geht das? Also das ich das Gewerbe zB auf die Person xy anmelde und es nicht mehr über mich verläuft? Das problem ist, der Laden schmeisst kaum Geld her. Ich hab mich vor kurzem von meinem Mann getrennt. Ich habe also nur das Geld was ich selbst in meinem 450€ Job verdiene :/ komme also quasi null über die Runden. Würde ich das Gewerbe von meinem Namen abmelden, könnte ich mir wenigstens irgendwo Hilfe herholen. Beim amt oder so .. aber so sind meien Hände gebunden. :/ aber kann ich denn jetz nach 2 Monaten das Gewerbe ummelden also von mir auf jemand anderen?
9 Antworten
Gewerbe abmelden bringt nicht viel, da der Pachtvertrag und andere Verbindungkeiten weiterlaufen.
läuft das Gewerbe nur auf dich oder auf euch beide?
versuche so schnell wie möglich aus den Verträgen rauszukommen, schließe die Bar und such dir ne andere Arbeit
Du kommst da nicht so einfach aus.. mit gewerbeabmelden ist es da nicht getan.
frag deinen Partner, ob er die Bar nicht mit jemand anderen betreiben möchte. Der soll dann das Gewerbe übernehmen
Wie naiv bist du? Dein Geschäft, deine Verantwortung, ggf. deine Schulden!
Es hat doch einen Grund, warum dein Partner ne negative Schufa hat? Ancheinden kann er mit Geld nicht umgehen. Demnächst wird dann deine Schufa im Eimer sein.
Sie zu, dass du aus der Nummer rauskommst, du hast keine Ahnung von Business. Du bist veratwortlich, für alles, was in dem Laden schief geht. Nur auf jemanden anmelden, pro forma, so wie du dir das vorstellst, geht nicht, derjenige ist dann ist Inhaber und Verantwortlicher!
Eine negative Schufa hat übrigens für das Gewerbeamt keine Bedeutung. Da fragen die nämlich gar nicht nach. Wenn der Partner also keine Gaststättenerlaubnis bekommt, muss das andere Gründe haben, z.B. erhebliche Steuerschulden oder Vorstrafen. Toller Geschäftspartner !
Das stimmt, nen Gewerbeschein kriegt man mit jeder Schufa, da muß es um die Konzession gehen.
Die Gaststättenerlaubnis ist doch die Konzession. Aber dazu befragt auch kein Gewerbeamt die Schufa, sondern nur das Bundeszentralregister, das Gewerbezentralregister und das Finanzamt.
Grundsicherung können Angestellte wie auch Selbständige (gewerblich, freiberuflich) beantragen - sofern sie hilfebedürftig sind https://www.akademie.de/wissen/alg-ii-selbststaendigkeit
In einem ersten Schritt solltest Du allerdings Trennungsunterhalt fordern - denn ein Verzicht darauf und Sozialleistungen zu beziehen ist nicht möglich https://www.scheidung.de/trennungsunterhalt.html
Hast Du denn schon einen Scheidungsanwalt kontaktiert?
Von wem sollte sie trennungsunterhalt bekommen? Partner klingt nicht nach Ehemann
Sie schrieb: Ich hab mich vor kurzem von meinem Mann getrennt.
Und selbständig ist sie seit 1.5. - ich nahm an dass Geschäfts- nicht der Ex-Partner ist ansonsten dies wohl in der Frage erwähnt worden wäre.
FS könnte dies klären - sofern wirklich an Antwort / Lösung interessiert ...
Überflog mal ihre Fragen .... sie spricht von Mann / Schwiegereltern - hat ein kleine Tochter (wohl von jmd anderem) - denn jetziger (Ex?) Mann zog erst am 1.3. ein - und sie bezog bis März 2018 bereits Leistungen vom JC ... blick da nicht ganz durch ...
Allenfalls meldet sich ja FS - oder auch nicht.
Gründe mit ein paar Freunden einen Verein, dem schenkst du deinen Laden. Der Laden stellt dich dann auf 450 Euro an.
Damit deiner Freunde nicht haften, gründest du eine UG. bzw der Verein.
Oder du beantragst einfach ergänzendes HarzIV, das kann man auch als Selbständiger. Auch solltest du dich fragen warum du einen Laden hast der sich nicht lohnt. Das ist sinnlos. Bei 450 Euro sind deine Sozialversicherungskosten doch bereits bei 250 Euro.
Bring den Laden nach vorne und mach mehr Geld - oder gibt dein "Hobby" auf.
Macht lieber 451 Euro, dann bist du für wenig Geld Sozialverischert.
Und dann kannst du beruhigt der Altersarmut entgegengehen, denn eine Rente gibts leider nicht für unrentable Hobbys
Du betreibst eine Bar mit einem Partner, der keine Gaststättenerlaubnis bekommen würde ? Sorry, aber warum überrascht es mich nicht, dass euer Laden nicht läuft. Bist du da nur die Strohfrau ? Wer sich für so etwas einspannen lässt, darf sich nicht wundern, dass er auf den Problemen sitzen bleibt.
Sage deinem Partner, dass er sich einen anderen Strohmann suchen soll, der den Mietvertrag übernimmt, denn du willst abmelden.
Du kannst Dein Gewerbe abmelden.
Eine "Ummeldung" wie bei einer Autozulassung - sowas gibts nicht.
Wielange dauert denn die abmeldung? Also wenn ich jetzt zB montag dahin gehe zum Gewerbeamt und es abmelde is das dann direkt abgemeldet oder dauert das noch? Und vorallem wielange hat man Zeit dann es auf jemand anderen anzumelden?
Eine Bar darf ohne Gewerbeschein nicht betrieben werden. Wenn du am Montag das Gewerbe abmeldest, muss die Bar ab Montag geschlossen werden.
Die Kosten und jenes übernimmt eh mein Partner es geht nur darum das einer dafür hinhalten muss das das Gewerbe angemeldet ist . Weil er hat keine saubere Schufa also konnte er das nicht über sich selbst anmelden. Deshalb hab ichs über mich angemeldet aber was den Laden betrifft Kosten etc jenes, das übernimmt er schon. Also bin sozusagen nur die Person, der das Gewerbe gehört also eher hinter den Kulissen, also nur auf Papier. Alles andere macht er ja schon nur das Problem ist das ich deswegen eben nicht irgendwo Hilfe herholen kann :/ weil meine 450€ bringen mir nix. Und jetzt muss ich mich auch noch privat krankenversichern. Ich schaffe das alles nicht. Und der Vertrag verläuft auf 5 Jahre. Ka ob ich da so schnell rauskomme . :/