MwSt nach gewerbe abmeldung

4 Antworten

Sobald du das Gewerbe abmeldest und die Gegenstände verkaufst, dann muss du ja auch die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

So ist es auch, wenn du die Gegenstände in das Privatvermögen überführst.

also wenn ich die verkaufe zb. fur 100 gekauft ohne mwst und verkaufe jetzt für 100 dann muss ich von verkaufs preis 19% an FA zahlen? und wenn die gegenstände behalte, also in privat besitzt? danke

@ekkusumu

Dann kommen sie in das Privatvermögen und die Umsatzsteuer muss auch abgeführt werden. Musst eben mal schauen ob du den Zeitwert nicht etwas niedriger ansetzen kannst.

  • Wenn du Kleinunternehmer warst, dann hast du die MwSt auf die Ware schon bezahlt.
  • Wenn du "normaler" Gewerbetreibender warst und dir die MwSt als Vorsteuer angerechnet wurde, musst du die natürliich wieder zurückzahlen.
  • Da du die Waren ja als Betriebsausgaben im Betrieb gewinnmindernd abgesetzt hast, musst du den nun durch den Übergang ins Privatvermögen entstehenden Gewinn (Restwert) bei der Einkommensteuer versteuern.

Ja natürlich. Aber nur noch auf den Zeitwert.

die steuern hast du schon beim kauf bezahlt

Falsch. Beim Kauf hat er sie vom FA erstattet bekommen.