Kann ich den Rechtsanwalt wechseln?
Hallo, ich hatte am 26.5.10 einen Unfall, nicht verschuldet.Mir hat man die Vorfahrt geklaut und mich mit meinem Roller umgefahren.Mein Arzt riet mir, einen Anwalt zu nehmen. da wir einen guten Anwalt haben, allerdings kein Fachanwalt für verkehrsrecht, habe ich diesen angerufen.Termin war am nächsten tag. Bis heute habe ich meinen Schaden am Roller immerhin 590 Euro nicht bezahlt bekommen, habe durch den Sturz( war ca. 30 km/h schnell) auf den Po und dadurch das der Helm mir in den Nacken geschlagen ist, insges. 6 Bandscheibenvorwölbungen, HWS,BWS,LWS Distorsion ( Schleudertrauma), Ellenbogenprellung mit offener Wunde, die 10Tage am eitern war. Insgesamt war ich 7 Wochen krankgeschrieben und laufe auch heute noch zum spritzen ect. Vor 8 Tagen ist endlich ein Schreiben meines Anwaltes gekommen, die Gegenseite hat endlich die Unterlagen der Staatsanwalltschaft und meinen Unfallbogen. Fristsetzung nun erneut bis heute, mir den Schaden zuzüglich 2500 Euro Schmerzensgeld zu überweisen.Nichts passiert....Da der Anwalt kein Fachanwalt ist, ich aber immer wieder Probleme beim sitzen, schlafen ect habe und nicht weiß, ob Folgeschäden bleiben( ein Arzt sagt das ist vom Unfall, ein anderer sagt das sind keine Unfallfolgen!!! obwohl ich vorher Beschwerdefrei war) Ich habe eine Rechtschutz, die ist auch von meinem Anwalt angeschrieben worden, wegen Kostenzusage.Kann ich wechseln???
3 Antworten
das hört sich schwer nach spätfolgen an. da musst du sehr vorsichtig mit dem schmerzensgeld(viel zu niedrig) sein. hast du das geld angenommen, gibt es keine möglichkeit mehr später nachzufordern. der anwalt sollte auch im versicherungsrecht gut sein. wende dich z.b mal telefonisch ohne eigene daten zu nennen, also ganz unverbindlich(nicht schriftlich, denn es könnte sein, dass sie mit der anderen versicherung über deinen kopf hinweg verhandeln und du hast das nachsehen,) an deine krankenkasse, und erkundige dich mal nach dem richtigen vorgehen.
Das kann nur deine Rechtschutzversicherung beurteilen, du musst sie unbedingt vorher fragen ansonsten können sie die Kosten für einen neuen Rechtsanwalt ablehnen, da nur dein jetziger Rechtsanwalt eine Kostenübernahmeerklärung von deiner Rechtschutzversicherung erhalten hat. Aber bei solch einem "klaren Fall" benötigst du meiner Ansicht nach keinen Fachanwalt für Verkehrsrechtschutz. Die Gegenseite wird auch alles tun um die ganze Angelegenheit zu verzögern da sie ja zahlen müssen.
Hallo,woher hast du die Info, dass der Schaden innerhalb drei Monaten beglichen sein muss?Habe jetzt nach 3,5 Monaten noch immer keine regulierung meines Rollerschaden, geschweige denn eine Schmerzensgeldleistung.Irgendwie kommt mein Anwalt nicht zu Rande,erneute Fristsetzung war der 10.09.,aber es tut sich einfach nichts.Will jetzt Klage einreichen, weiß aber immer noch nicht,ob ich dafür lieber einen Fachanwalt nehmen sollte, da ich Spätfolgen vermute.Ich hatte zwar leichte Vorschäden, aber keine Bandscheibenprobleme.Danke LG Omaute
Du kannst natürlich jeder Zeit den Anwalt wechseln, dass ist kein Problem und Dein Recht. So wie Du Deinen Arzt wechseln kannst.
Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten entweder ein Regulierungsangebot oder eine begründete Ablehnung abzugeben. Dauert es länger, ist der Anspruch zu verzinsen.
Das "Zeitspiel" kann für die Versicherung also recht teuer werden, weshalb sie in der Regel darauf verzichten wird.