Unfall an rechts vor links kreuzung! Gegnerische Versicherung will nicht zahlen!

12 Antworten

Gibt es Unfallzeugen ? Wenn nicht, befürchte ich, dass Du die A..-Karte hast. Keine Versicherung will freiwillig bezahlen und grundsätzlich gilt ja, wie Du schon geschrieben hast, "rechts vor links".

(Die Polizei hätte Dir da übrigens auch nicht weiter geholfen, da ja im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage gestanden hätte.)

Evtl. ist da etwas mit einem Gutachten zu machen. Denn meistens kann ein Gutachter an Hand der vorhandenen Schäden berechnen, ob Du wirklich schon im Kreuzungsbereich warst, als das andere Fahrzeug kam.

Das Beste wäre es, Du fragst mal einen Anwalt für Verkehrsrecht. Eine erste Anfrage kostet nicht so viel. Dieser kann Dir dann deine Chancen erklären.

Übrigens - auch wenn dieses Problem nicht wäre und die "Schuldfrage" eindeutig ist, bei einem derartigen Fall werden in der Regel beide Beteiligte einen Teil tragen müssen (etwa 1 Drittel zu 2 Drittel). Man geht nämlich - zivilrechtlich - davon aus, dass niemand die Vorfahrt erzwingen darf, auch wenn er sie hätte.

doch es gibt zeugen! Ja ich werde Montag mal zum anwalt gehen!

@maxl1030

Zeugen sind egal ... duhast die Vorfahrt genommen und die Versicherung hat die Pflicht den Schaden abzulehnen, da rechtlich kein Schadenersatzanspruch deinerseits besteht.

Hallo maxl1030, mach dir keinen Kopf, geh zum Anwalt, melde es auch deine Versicherung denn alles andere bringt nichts. Wenn die Fahrerin das sagt und du keine Zeugen da für hast, ist es null und nichtig, wenn die Versicherung von der Fahrerin versucht um nicht Zahlen zu müssen. Polizei haste eventuell auch nicht da bei gehabt, oder? Die Versicherungen versuchen immer erst den Gegner zu Täuschen. Nimm dir einen Anwalt, wenn dir keine Schuld angerechnet wird,brauchst du auch meines erachtens, den Anwalt nicht bezahlen. Aber Melden so schnell wie möglich. Viel Glück!!!

Die fahrerin hat vor zeugen ihre Unaufmerksamkeit zugegen! Ja ich werde montag mal zum anwalt gehen!

Die Versicherungen versuchen immer erst den Gegner zu Täuschen

Offensichtlich liegt hier ein Vorfahrtverstoß des Fragestellers vor, wie sollte denn da eine Täuschung vorliegen?

Leider ist das eine Tatsache, dass sie Vorfahrt hatte, da sie von rechts gekommen ist. Was sie dazu meint, ist der Versicherung egal. Für die Versicherung ist erwiesen, dass Du den Unfall verursacht hast, also zahlt sie nicht. Du kannst versuchen, dagegen zu klagen, aber ich sehe da keine großen Chancen.

Selbst wenn der Unfallgegner vor Ort ein Schuldeingeständnis unterschreiben würde ist das später für die Tonne.

Es galt Rechts vor Links, das hast Du missachtet und trägst damit die Schuld am Unfall. Daran ändert auch nichts das Du schon "komplett in der Kreuzung" gewesen bist. Vorfahrt gewähren heißt den Vorfahrtberechtigen nicht zu behindern oder sogar zu gefährden.

Auch wenn die Unfallgegnerin unaufmerksam war entbindet das Dich in keiner Weise von Deiner Schuld. Allenfalls hat die Unfallgegnerin eine Teilschuld zu tragen die aber bei maximal 30% liegen dürfte.

Du solltest nun überhaupt nichts machen außer anzuerkennen das Du den Unfall verursacht hast. Sei froh das der Unfall nicht polizeilich aufgenommen wurde, denn dann würde Dir auch noch ein Bußgeld und Punkte drohen (Plus Probezeitmaßnahmen wenn Du noch in der Probezeit sein solltest.

Informiere Deine Versicherung, die regelt den Schaden der Unfallgegnerin. Deinen Schaden zahlst Du leider selbst wenn Du keine Vollkasko hast.

Ihr habt die Polizei dazugeholt, oder? Dann sollte auch öffiziell feststehen, wer Schuld hat. Ansonsten muss ein Gutachten darüber erstellt werden, wie schnell die im silbernen PKW war. Geh mal zum Anwalt.

nein polizei war keine da weil wir uns am unfallort und auch noch danach einig waren das sie die schuld hat!

anhand dem schaden ist sie ca 30 gefahren und des hat sie auch in ihren unfallbogen geschieben! Aber da sie ja ihre vorfahrt hätte achten müssen hätte sie auf fast schritgeschwindigkeit abbremsen müssen dann wäre der unfall nicht passiert! Einen anwalt einschalten bringt nichts wegen einem schaden von 500 euro!

@maxl1030

Dann wirst du deine 500 € abschreiben dürfen. Die Versicherung wird nicht zahlen. Sie sitzt am längeren Hebel.

@maxl1030

Tja, wenn keine Polizei da war, dann steht auch die Schuld nicht offiziell fest. Ansonsten hättest du ganz einfach auf das Dokument der Polizei verweisen können und die Versicherung hätte zahlen müssen. Da du die Vorfahrt hättest achten müssen, musst du wohl den Schaden zahlen.