Werkstatt hatte mit meinem Auto ein Unfall..

5 Antworten

Sofern der Sachverhalt (Unfall durch Chef der Werkstatt) nicht strittig ist, kann der gute Mensch gar nichts machen. Es ist natürlich gut, dass der Sachverhalt vom Inhaber der Werkstatt schriftlich bestätigt wurde.

Du hast das Recht, das Auto von einem Gutachter untersuchen und den Schaden schätzen zu lassen. Der Verursacher hat dafür geradezustehen. Du musst ihm noch nicht einmal die Möglichkeit zugestehen, dass er es selbst reparieren darf. Du hast Anspruch auf Reparatur in einer Fachwerkstatt. Allerdings solltest du mind. 3 Kostenvoranschläge einholen und das billigste Angebot wählen. (3 Fachwerkstätten).

Wenn das Unternehmen hierfür nicht versichert ist, ist das deren Problem.

Solange der Unfallhergang und damit die Schuldfrage von dir bewiesen werden kann, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. An der Weigerung des Unternehmers siehst du, dass die Entscheidung, einen Anwalt hinzuzuziehen, richtig war.

Okk Dankeschön aber was ist mit der mündlichen Absprache die vereinbart wurde?? Kann es da zu Problemen kommen wir haben ja vereinbart das er es macht.. aber nach 2 wochen warten hatte ich hakt keine Lust mehr zu warten und hab mir dann den Anwalt geholt bin ich trotzdem im recht trotz der Vereinbarung? ??

@Mrniceguy1990

Die Vereinbarung kannst du getrost vergessen. Zum Einen ist der genaue Wortlaut kaum beweisbar. Falls du also behauptest, es sei vereinbart gewesen, dass er das Auto umgehend repariert, was ja wahrscheinlich auch stimmt und nach 2 Wochen war noch nichts passiert, ist die Sache an sich schon wieder hinfällig.

Weiter kannst du deine Meinung dahingehend ändern, dass du der Werkstatt nach gründlicher Überlegung nicht mehr vertraust und diese an deinem Auto aus diesem Grund keine Arbeiten mehr durchführen dürfen. Du musst die Werkstatt hierüber lediglich in Kenntnis setzen, was du ja schon gemacht hast.

Durch die Weigerung der Kostenübernahme durch die Werkstatt bist du sogar berechtigt, einen Anwalt einzuschalten, der deine Interessen vertritt. Dies sind Folgekosten des Unfalles und selbstverständlich auch vom "Verursacher" sprich dem Unternehmer zu bezahlen.

@Interesierter

Okk cool vielen dank für die hilfe

Hey. Meiner Ansicht nach biste voll im Recht. Der Werkstatt-Inhaber sollte ja für diese Fälle ohnehin versichert sein, also kein Problem. Könntest Ihn ja auhc wegen Sachbeschädugung anzeigen... wär nicht nett, aber...

Das ist ja das Problem er meint er hat keine Versicherung

@Mrniceguy1990

Ja, schlecht für Ihn... aber ernsthaft, Dir muss das egal sein... 2800 EUR sind für einen Werkstattbesitzer nicht wirklich die Welt, für nen normalen Menschen manchmal schon. Sein Pech...

@blubber77

Okkk danke erstmal.. aber das andere Problem ist ja ich war anfangs damit einverstanden das er alles repariert kann es da zu Problemen kommen??

@Mrniceguy1990

Naja, das hat er aber nicht getan. Ich denke, man muss ihm eine Frist stellen, bis zu der er es reparieren muss. Wenn diese verstrichen ist, darfst Du es selbst extern in Auftrag geben und ihm dafür die Rechnung überreichen. Aber das sollte der Anwalt ja beurteilen können?

@blubber77

Hmm ok danke ja so wurde mir das vom Anwalt erklärt nur ich hab mir bisschen Sorgen gemacht weil er meinte mündliche Vereinbarung wurde nicht eingehalten angeblich von mir

@Mrniceguy1990

Naja, hast ja 2 Wochen gewartet. Kannst ja nicht ewig ohne Auto bleiben. 2 Wochen sind shcon ordentlich lange, wie ich meine!

Zumal... Er hat es beschädigt, er hat es nicht repariert, er beschwert sich nun... ich denke, Du solltest Dich nun beschweren. Ohnehin wird er eine aussergerichtliche Einigung bevorzugen, hoff ich mal. Alles andere ist ja auch nicht gerade eine gute Referenz für sein Geschäft. Sonst gibt's ja auch noch den Verbraucherschutz und ADAC, bei welchen Du mal kurz mit nem Anruf nachfragen könntest.

@blubber77

Okkk vielen Dank also muss ich mir keine sorgen machen da ich im vollen recht bin Danke nochmal ☆☆

@Mrniceguy1990

Würd ich eigentlich auch so sehen. Viel Erfolg!

Naja und wieso repariert er deinen Wagen nun nicht? Er hat es doch versprochen. Kann schon sein, daß er keine Versicherung hat, manche sind halt leichtsinnig oder wie man das nennt. Frag deinen Anwalt ob du im Recht bist und was noch passieren könnte.

Hmm okk danke also Anwalt sagt ich bin voll im recht aber der Chef meint halt ich hab die mündliche Absprache nicht eingehalten obwohl ich ihm ja 2 Wochen gegeben hab um den wagen zu reparieren was er ja dann nicht gemacht hat

vom bauchgefühl her würd ich sagen, daß du im recht bist. er ist unfallverursacher, dafür gibts zeugen, du hast es schrifltich, also was will er noch? er bzw seine versicherung hat für den schaden auf zu kommen.

Er hat so wie er es sagt keine Versicherung.. könnte es zu Problemen kommen da ich ja anfangs einverstanden war das er es repariert??

@Mrniceguy1990

lass dich nicht verar.... JEDER werkstattinhaber hat eine versicherung, die muß er haben. ansonsten wäre er mehr als strohdumm. aber ob er nun eine hat oder nicht, kann dir egal sein. er ist verursacher, er muß bezahlen. und wenn er vor gericht geht und verliert, sogar noch viel mehr ( gerichtskosten etc ) , weil du im recht bist. so einfach ist das. und ich denke das weiß er auch. er versucht dich bestimmt nur unter druck zu setzen, damit er billiger davon kommt. aber auch das kann dir egal sein.

@Chipewa

Hmm also egal was passiert ich bin also im recht?? Okk also vielen Dank für die Hilfe

@Mrniceguy1990

klar bist du im recht. ein beratungsgespräch beim anwalt wäre hilfreich :-)

Wenn Du alles schriftlich hast, laß den Chef der Werkstatt machen. Den Schaden hat er verursacht also muß er zahlen. 2800€ tun auch dem Werkstattchef weh.

Ich hab ihm ja 2 Wochen zeit gegeben es zu machen aber er hat sich halt nicht bei mir gemeldet also kam ich dann mit dem Anwalt