Mofa Versicherung bei ungedrosseltem Roller?

5 Antworten

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Obliegenheitsverletzung nach §5 Abs 1 KfzPflVV:

Als Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls können nur vereinbart werden die Verpflichtung,

4. das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn der Fahrer nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat;

Die Folge einer Obliegenheitsverletzung ist, dass die Versicherung im Schadensfall leistungsfrei ist. Die Leistungsfreiheit ist allerdings auf maximal 5000€ pro Obliegenheitsverletzung begrenzt:

(3) Bei Verletzung einer nach Absatz 1 vereinbarten Obliegenheit oder wegen Gefahrerhöhung ist die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf den Betrag von höchstens je 5 000 Euro beschränkt.

Auch wenn die Versicherung aufgrund der Obliegenheitsverletzung dir gegenüber leistungsfrei oder teilweise leistungsfrei ist, muss sie den Schaden des Unfallgegners zwingend begleichen, siehe §117 Abs 1 VVG :

Ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung dem Versicherungsnehmer gegenüber ganz oder teilweise frei, so bleibt gleichwohl seine Verpflichtung in Ansehung des Dritten bestehen.

Das Unfallopfer wird somit entschädigt.

Das Gleiche steht auch nochmal in deinen Vertragsbedingungen. Du findest dort zunächst die Aussage, dass bei einer Pflichtverletzung kein Versicherungsschutz besteht bzw die Versicherung leistungsfrei ist. Im nächsten Absatz wird das relativiert und auf 5000€ begrenzt.

Ein Verstoß gegen §6 PflVG ("Fahren ohne Haftpflichtversicherungsvertrag") kommt nicht in Frage, da ein Vertrag existiert, der sich durch eine Gefahrerhöhung oder Obliegenheitsverletzung nicht in Luft auflöst, sondern deren Folgen explizit definiert.

wyooo  12.10.2020, 20:36

Hallo,

Wenn der Schaden 6ooo,- eu ist und die Versicherung bezahlt 5ooo,-,kann der Geschädigte den Tausender vom Unfallverursacher einklagen?

migebuff  12.10.2020, 21:43
@wyooo

Wenn der Schaden 6000€ beträgt, zahlt die Versicherung dem Geschädigten 6000€ und fordert vom Verursacher 5000€ zurück.

wyooo  12.10.2020, 22:06
@migebuff

Verstanden, danke dir Gruss

DerHans  16.10.2020, 12:00
@wyooo

Damit hat der Geschädigte nichts zu tun. Die Versicherung zahlt ihm seinen vollen Schaden. Sie kann aber sowohl den Fahrer, als auch den Halter mit je 5.000 € in Regress nehmen.

Venom187 
Fragesteller
 14.10.2020, 06:50

hey, also hab ich das richtig verstanden - bis 5000€- zahlt die versicherung, aber wenn der betrag über 5000€- kostet, muss man alles selber zahlen?

migebuff  14.10.2020, 07:30
@Venom187

Die Versicherung zahlt den Schaden immer in voller Höhe und kann dann maximal 5000€ Regress pro Obliegenheitsverletzung zurückfordern.

Beträgt der Schaden 4000€, zahlt sie dem Geschädigten 4000€ und fordert 4000€ von dir zurück.

Beträgt der Schaden 8000€, zahlt sie 8000€ und fordert 5000€ zurück.

Beträgt der Schaden 12.000€ und es kam noch Fahren unter Alkoholeinfluss dazu, zahlt sie 12.000€ und fordert 10.000€ zurück.

Wenn das Fahrzeug manipuliert wurde, erlischt die Betriebserlaubnis. Der Versicherer muss zwar den Schaden Dritter ersetzen, wird aber den Halter in Regress nehmen.

Natürlich, wenn die Rennziege als Roller bis ??? versichert wurde, ist und bleibt die Kiste auch bis zum Ablauf im Februar versichert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
wyooo  13.10.2020, 16:39

Schnellschuss?

Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung haben die Möglichkeit den Vertrag zu beenden. Nach einem Schadensfalls und dessen Abwicklung können beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen. Außerdem kann die Versicherung dem Versicherten kündigen, wenn dieser nachweislich seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt, unter anderem: Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubte Rennen, Fahren unter Alkoholeinfluss. Gekündigt werden kann auch beim Verkauf des Fahrzeugs.

https://www.autobild.de/artikel/rollerversicherung-mopedversicherung-9451775.html

schleudermaxe  13.10.2020, 18:34
@wyooo

Nö, Bild hatte schon immer keine Ahnung.

Nachdem die Roller ja meist nur die vorgeschriebene KH bekommen, kann eben dieser Baustein nicht gekündigt werden. Kannst Du natürlich als Bild-Leser nicht wissen.

schleudermaxe  13.10.2020, 18:41
@wyooo

Zitat, aus Deinem Link:

Gekündigt werden kann auch beim Verkauf des Fahrzeugs. Der Vertrag geht automatisch auf den neuen Eigentümer über.

Merkste was?

Man kann kündigen, der Vertrag geht automatisch ..., was jetzt?

Der bisherige VN kann nicht, weil er keinen Vertrag mehr hat, und der neue muss auch nicht, wozu?

wyooo  13.10.2020, 18:47
@schleudermaxe

😂Im Schadensfall schon... Übrigens, so gut wie jede Versicherung kann nach Schaden, Missbrauch, ect. gekündigt werden.Gibt Ausnahmen. Ist ein weites Feld. Hier hätte die Versicherung sicher das Recht zu kündigen. Vergiss es einfach, wir werden in diesem Leben nicht mehr zusammen kommen.

schleudermaxe  13.10.2020, 18:49
@wyooo

Nö, auch im Schadensfall nicht. Lege Bild beiseite, schaue in die AKB für Rennziegen.

migebuff  14.10.2020, 23:53
@wyooo

Ja, die Versicherung kann nach einem Schadensfall oder nach einer Pflichtverletzung kündigen. Das ist aber für die Fragestellung unerheblich, da zum Zeitpunkt des Unfalls noch ein Vertrag bestanden hat.

Die Versicherung zahlt und nimmt den Halter in Regress, zusätzlich gibts von Vater Staat einen richtigen Denkzettel.

schleudermaxe  13.10.2020, 08:00

Welchen Halter sollte es geben bei so einer "Rennziege"?

wyooo  13.10.2020, 10:23
@schleudermaxe

Ohne Wartemarke keine Beratung.

Der nächste bitte!

migebuff  14.10.2020, 23:53
@schleudermaxe

Auch zulassungsfreie Fahrzeuge haben einen Halter, siehe höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH.

wyooo  13.10.2020, 16:40

https://www.autobild.de/artikel/rollerversicherung-mopedversicherung-9451775.html

Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung haben die Möglichkeit den Vertrag zu beenden. Nach einem Schadensfalls und dessen Abwicklung können beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen. Außerdem kann die Versicherung dem Versicherten kündigen, wenn dieser nachweislich seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt, unter anderem: Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubte Rennen, Fahren unter Alkoholeinfluss. Gekündigt werden kann auch beim Verkauf des Fahrzeugs.

Venom187 
Fragesteller
 13.10.2020, 22:28

was heißt die versicherung nimmt den halter in regress?

Nein, das zahlt die Versicherung nicht!

migebuff  12.10.2020, 19:55

Kannst du bitte dieses Gesetz zitieren, welches den gesetzlich vollumfänglich geregelten Opferschutz aushebelt?

DerHans  16.10.2020, 11:57

Den Schaden Dritter muss die Versicherung regulieren. Sie hält sich dann am Halter mit der Regressforderung.