Kann ich Besichtigungen vom angemieteten Haus ablehnen?

12 Antworten

Die Besichtigungen an sich kann man nicht verbieten, aber man muss pro Monat nur eine bestimmte Anzahl an Besichtigungen hinnehmen die jeweils eine Woche vorher angekündigt werden müssen.

Sonntags als auch spätabends ein Besichtigungen in der Regel Tabu.

Das Fotografieren kann man ebenfalls verbieten - ich habe dann immer ein entsprechendes Schild an meine Wohnungstür geklebt, dass erspart überflüssige Diskussionen.

Man muss auch nicht 20 Leute auf einmal rein lassen, so dass man nicht mehr kontrollieren kann, wer wo seine Nase rein steckt.

Grundsätzlich verweigern könnt Ihr Besichtigungen des Vermieters mit Kaufinteressenten nicht.

Aber auf ein gewisses Maß beschränken.

1 x pro Woche a ca. 1 Stunde reicht in der ersten Zeit. Sollte das Haus nach 3 Monaten noch nicht verkauft sein könnt Ihr die Termine auf 1 - 2 im Monat reduzieren.

Am besten legt Ihr selbst die Termine fest und teilt sie dem Vermieter mit. Ist auch ein Makler eingeschaltet dem Vermieter und Makler.

Ablehnen könnt ihr sie nicht. Aber ihr könnt durchaus verlangen, das Besichtigungen nur zu vorher vereinbarten Terminen stattfinden und deinen Bruder entweder "aus der Schusslinie" bringen, oder sein Zimmer explizit von der Besichtigung ausschließen - die meisten Interessenten werden das hinnehmen, wenn ihr ihnen stattdessen Fotos, Grundriss usw. zur Verfügung stellt!

Und vielleicht solltest du nicht jedem Menschen, der "gafft", gleich böse Absichten oder mangelndes Einfühlungsvermögen unterstellen - es ist einfach menschlich, "genauer" hinzuschauen, wenn man jemanden nicht einordnen kann.

 

(Damit meine ich NICHT, dass ihr deinen Bruder "vorführen" sollt, aber es wäre wahrscheinlich schon hilfreich, nicht jeden Interessenten gleich als "Bedrohung" anzusehen! Je früher einer davon "zuschlägt", desto schneller hören die Besichtigungen auf...)

Unser Vermieter möchte das Haus verkaufen in dem wir zur Zeit wohnen. Er kommt mit einem Makler zur Besichtigung und vermutlich auch mit Interessenten. Meine Frage müssen wir diese Besichtigungen hinnehmen? 

Man muss  Besichtigungen dulden.

Termine müssen zwischen Mieter und Vermiezer abesprochen werden

Ich frage weil mein Bruder ist schwerbehindert und wie wir die Gesellschaft kennen gafft sie gerne mal. 

Dann sollte er zu den Besichtigungen nicht da sein und aus diesem Grund würde ich nur einmal pro Woche eine Besichtigung zu lassen.

Hier mal ein Link:

www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

MfG

Das Objekt gehört nicht dir. Also nein.