Hausbesichtigung während Wohnzeit

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, darf er. Allerdings nur in Absprache mit dem aktuellen Mieter.

"Hausverkauf Besichtigung: Was muss der Vermieter beachten?

Wohnungsverkauf Mieter-Besichtigung: vorherige schriftliche Ankündigung bzw. Terminvereinbarung mit dem Mieter

Ankündigung mindestens 24 Stunden, bei Berufstätigkeit des Mieters vier Tage vor dem Termin

Einhaltung ortsüblicher Besuchszeiten

zeitlich begrenzte Besuchsdauer

begrenzte Anzahl der Besichtigungstermine pro Woche und pro Monat

Berücksichtigung von Mieterinteressen (Krankheit, Urlaub, Berufstätigkeit)

Besichtigung: Mieter verweigert Zugang

Für den Fall, dass der Mieter den Zugang zur Wohnung verweigert, kann der Vermieter den Mieter vor dem Amtsgericht auf Duldung der Wohnungsbesichtigung verklagen. Zudem kann der Vermieter wegen der anlässlich eines Hausverkaufs durch den Mieter verweigerten Besichtigung ggf. Schadenersatzansprüche geltend machen."

http://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverkauf/hausverkauf-was-beachten/hausverkauf-mit-mietern.html

Baiser  19.02.2015, 16:50

Fotografieren ist allerdings nicht ohne die Zustimmung des Mieters erlaubt.

Wenn der Vermieter sein Haus an einen anderen Interessenten verkaufen will, der Mieter aber weiterhin dort wohnt, darf der Vermieter den Interessenten dann vor dem Verkauf (Interessenten) eine Führung durch das Haus geben ?

Natürlich darf er das.

Meinst Du die Käufer wollen die Katze im Sack kaufen?

Und wenn dies erlaubt ist, ist der Interessent dann dazu berechtigt Photos der Räumlichkeiten zu machen.

Nur mit Zustimmung des Mieters.

MfG

Johnny

Ja, das ist erlaubt. Allerdings muss er den Termin vorher mit dir abstimmen. Und nein, das darf er nicht. Es sei denn, er findet eine Ecke, in der nichts von deiner Einrichtung zu sehen ist. Was eher unwahrscheinlich ist, in einer bewohnten Wohnung.

Die Spielregeln ergeben sich aus Ihrem Mietvertrag! Einfach mal lesen, was Sie da so alles unterschreiben haben. Zu empfehlen wäre, dass Sie dem Vermieter in dem vertraglich vereinbarten Rahmen oder auch davon abweichend verträgliche, Ihnen genehme Vorschläge unterbreiten!

Photos können Sie zustimmen. Soweit der Vermieter Innenansichten für ein Exposé fertigen möchte, dürfen solche Bilder keinesfalls Ihr Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild - nicht an Sachen! - verletzen.

Für Sie besteht beim Verkauf das Risiko einer späteren Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer, der aber zunächst einmal das bestehende Mitverhältnis übernehmen muß und frühestens unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach erfolgter Umschreibung des Grundbesitzes auf seinen Namen im Grundbuch eine solche Eigenbedarfskündigung aussprechen kann.

darf der Vermieter den Interessenten dann vor dem Verkauf (Interessenten) eine Führung durch das Haus geben ?

Darf er.

Aber nur in einem sehr angemessenen Rahmen der die Privatsphäre des Mieters nicht zu sehr stört.

Das wäre zu Anfang maximal 1 - 3 mal pro Monat a ca. 1 Stunde.

Alles nur nach rechtzeitiger Terminabstimmung.

Fotos von den bewohnten Räumen sind tabu. Außer der Mieter erlaubt es.