darf der Immobilienmakler die persönliche Schlüsselübergabe ablehnen?

4 Antworten

Hallo!

Beim Verkauf gilt das sog. "Bestellerprinzip" nicht. Dieses gilt ausschließlich für die ANMIETUNG von Wohnraum. (nicht Gewerbe). 

Wenn das Haus Ihrem Vater gehört, wer hat den Auftrag an den Makler vergeben? Wer ist wirklich der Auftraggeber? 

Denn rechtlich gesehen, sind Sie als Sohn - (zumindest, sofern sie KEINE Vollmacht besitzen) überhaupt nicht dazu befugt, Entscheidungen für oder gegen das Haus Ihres Vaters zu treffen. 

Und nehmen wir an, Sie haben ein Anrecht darauf, dabei zu sein bei einer Besichtigung. Wie zeitlich flexibel sind denn? Manchmal ist es wirklich nötig, innerhalb von 1-2 Tagen dem möglichen Käufer eine Besichtigung zu ermöglichen u. nicht erst in 1 Woche oder später. 

Sie wollen doch das die Immobilie verkauft wird, oder? 

Dann sollten Sie daran denken, dem Makler alle Möglichkeiten einzuräumen, damit er bestmöglichst entsprechende Kunden vom Haus begeistern kann. 





Natürlich kannst Du darauf bestehen, die Schlüssel persönlich zu übergeben!

das heißt, dass interessenten die noch von dir bewohnte wohnung anschauen und begutachten sollen? und das in deiner abwesenheit oder unter verzicht auf einer der dir überlassenen schlüssel?

das geht garnicht. auch wenn du nur mieter bist, kann niemand verlangen, dass püotentielle nachmieter, auch in begleitung eines maklers die wohnung in deiner abwesenheit besichtigen.

wenn die frage der nachmieter nicht dein problem ist, dann bestehe darauf, dass er mit dir termine abstimmen soll, damit du anwesend sein kannst. dann brauch er auch keine schlüssel.

oder geht es um den verkauf deiner eigentumswohnung und du hast den makler beauftragt? das ist eine ganz andere schiene, zumal jetzt für die provision das "besteller-prinzip" gilt.


Der Makler meint das wäre kontraproduktiv wenn er mit mir und den Interessenten die Termine absprechen müsste, meinem Vater gehört das Haus er ist zur Zeit in Reha

@Funkemarie1974

du hast nicht aufgeklärt, ob es sich um verkauf oder vermietung handelt. leben wir nicht im zeitalter von smartphone, wo fast jeder eins hat und kann man damit nicht telefonieren und termine abstimmen? toller makler, der will wohl im schlaf seine kohle verdienen und möglichst dafür keinen finger krumm machen.

@noname68

Es handelt sich um Verkauf 

Der Makler meint das wäre kontraproduktiv wenn er mit mir und den Interessenten die Termine absprechen müsste, meinem Vater gehört das Haus er ist zur Zeit in Reha

@Funkemarie1974

auch der makler hat das recht auf seine eigene meinung, die aber in diesem fall geschäftsschädigend (für ihn) ist. was denn sonst als solche terminabsprachen ist denn sein geschäft?

du willst die wohnung verkaufen oder vermieten und hast  dem makler den aufrag gegeben ? dann lass ihn einfach machen und schick den schlüssel