Maklerprovision nach Kündigung - falscher Interessent?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird wohl eher ein Rechtsfall fürs Gericht, also wenn man nicht zahlen will, frühzeitig anwaltliche Hilfe holen.

Grundsätzlich richtet sich der Maklervertrag nach Paragraph 652 BGB.

Grob die Norm zusammengefasst, sind 4 Voraussetzungen notwendig:

1. Maklervertrag, es muss zwischen dir und dem Makler ein Vertrag bestehen.

2. Maklertätigkeit, der Makler muss tätig werden, heißt Leute finden und beide Seite zum Abschluss einen Vertrages bringen

3. Kausaler Zusammenhang, also die Tätigkeit de Maklers muss den Ursprung des Vertrages darstellen

4. Abschluss eines Vertrages (Hauptvertrages, hier also Kaufvertrag), dieser muss final und endgültig nach aller eventuellen Erfordernissen geschlossen worden sein

Bei dir könnte Punkt 2 und 3 strittig sein bzw. werden. Es kann sein, dass der Makler diesen einen Interessenten tatsächlich bereits hatte und ggf. das Objekt (vielleicht auch nur als Exposé) bereits gezeigt hat und sich der Käufer dann entschieden hat zu kaufen.

Du siehst, es gibt viele offene Punkte, die ein Anwalt im Zweifel genaustens beleuchten muss jnd auch die Beweislast abklären müsste.

Das ist recht typisch.

Da hilft meist nur ein Anwalt.