Hausverkauf nach Beendigung des Maklervertrags

10 Antworten

Nein, er hat Maklerleistungen in Anspruch genommen und muß zahlen. Nur ein neuer interessent, der nicht durch den Makler von eurem Angebot erfahren hat, braucht nichts bezahlen.

Hab das gleiche vermutet.Hab nun Bestätigung. Danke

Der Vertrag besteht ja nicht mehr. Wenn der Makler ihn trotzdem weiter vermittelt, ist das sein Problem. Ein Anspruch besteht nicht mehr, wenn der Vertrag abgelaufen ist und der neue Interessent erst dann vermittelt wurde.

Anders wenn dieser Interessent noch aus der Zeit stammt, wo der Vertrag noch lief. Dann müssten da noch die Gebühren fällig werden. Aber da würde ich ebenfalls mal genauer in den Vertrag schauen.

Nein, kann er nicht. Den Trick gab es schon, als Moses durch das rote Meer ging. Er hat ja das Objekt durch den Makler gefunden, das wiegt um so schwerer, bzw. macht die Sache noch klarer.

Nicht wirklich. Aber es sollte alles im Maklervertrag stehen.

Wenn der Vetrag abgelaufen ist dann darf der Makler hinterher garnicht mehr in euer Haus. Das ist Hausfriedensbruch wenn dieser nicht eure ausdrückliche Genehmigung dazu hat. Diese brauch er wenn der Maklervertrag ausgelaufen und somit ungültig ist. Der Interessent sollte sich mit euch in Verbindung setzen und ihr solltet mit diesem den Hauskauf ohne Makler abschließen da dieser zum verkauf des Hauses keine Berechtigung mehr hat.

@ DerDog - Er hat aber Anspruch auf den Maklerlohn!