Kann ich BaföG beantragen?

2 Antworten

Nur weil Du keinen Kontakt zu Deinem Vater hast oder haben willst, entbindet es ihn nicht von seinen Unterhaltspflichten. Und die werden im Rahmen eines Bafög - Antrages geprüft. Entweder in dem Du die nötigen Unterlagen ranschaffst oder das Amt sie anfordert, wenn Dein Vater sich querstellt.

Ich sehe aber noch eine weitere Hürde beim Bafög. Ein BK1 ist zwar grundsätzlich ein weiterführender Schultyp, der gefördert werden kann, aber nur unter bestimmten Umständen & mit hohen Hürden.

Wenn eine weiterführende Schule des 1. Bildungsweges (z.B. ein Bk1) vom Elternhaus in zumutbarer Zeit erreicht werden kann, ist es nach den Bafög - Richtlinien zumutbar im Elternhaus zu leben & eine auswärtige Unterbringung nicht notwendig. Es würde also kein Bafög - Anspruch bestehen & wenn Du lieber bei Deinem Freund wohnen willst, wäre das Dein "Privatvergnügen".

Eine "soziale" Komponente gibt´s da beim Bafög nicht: Entweder Du erfüllst die Voraussetzungen oder nicht.

Daher mein Tipp: lasse Dich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in Deinem Bezirk beraten, ob Du überhaupt die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen für Bafög erfüllst und falls ja, wie man die Sache mit Deinem Vater angehen kann

Du hast so wie es aussieht Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt von beiden Eltern.

Deine Mutter hat wohl nicht genug Geld , es bleibt dir also nichts anderes Übrig als von deinem Vater Gehaltsnachweise zu fordern.

Wenn er keinen Unterhalt zahlen kann, dann ist das ein gutes Zeichen für dich, dass du dann Bafög bekommen kannst.

Mein Vater hat nicht wirklich ein festes Einkommen und verdient auch nicht so viel m