Kann ich alleine zum Gericht gehen ohne Eltern. Ich bin 17 Jahre alt?

7 Antworten

Ja, aber ganz schlecht, weil Deine Eltern können ja vor Deinen "letzten Worten" das Schluß-Plädoyer halten und das hat schon manchen Richter nachdenklich gemacht, wenn auch nicht immer.

Die Jugendgerichtshilfe scheint ja offenbar wenig Interesse an Deiner Person zu haben, weil im gesamten Verfahren gegen einen Jugendlichen , der zur Tatzeit 14–17 Jahre alt war muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.

Nur, die Jugendgerichtshilfe entscheidet jedoch nach ihrem eigenen pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Kennen die Dich vielleicht schon ?

Hallo Minut,

also ich gehe davon aus das Du mit dem Schreiben als Zeuge/in geladen worden bist und nicht auf der Anklagebank sitzen wirst sonst wüssten Deine Eltern davon und müssten auch mit. Auch wenn Dein Bruder mitgeht und er 18 Jahre alt ist wäre das sonst nicht ausreichend wenn Deine Eltern ihm nicht die, ggf. vorübergehend, Erziehungsberechtigung erteilt haben.

Es ist ein Irrglaube das die Begleitung 'nur' Volljährig und aus der Familie sein muss. Diese haben meist die Eltern ...

Er muss allerdings damit rechnen draußen vor der Tür sitzen zu müssen wenn es sich um eine Verhandlung vor dem Jugendgericht handelt da diese meist zum Schutze der angeklagten Jugendlichen häufiger Mal nicht öffentlich sind.

Hoffe Dir hiermit ein wenig geholfen zu haben.

Gruß Braunii

Wenn du angeschrieben worden bist, nicht deine Eltern, sitzt du da alleine. Dein Bruder kann als Zuschauer bei öffentlichen Sitzungen teilnehmen.

Kommt drauf an, in welcher Sache du bei Gericht zu erscheinen hast.

glaub nich weil du nich volljährig bist und dann deine aussage halt nicht als glaubwürdig giltet... gaub ich