Ich muss vor Gericht als Zeuge aussagen wegen Marihuana?

5 Antworten

Als Zeuge hast du zunächst mal keine Strafe zu erwarten. Es geht um jemand Anderen. 

Du hast aber als Zeuge kein Aussageverweigerungsrecht, wenn es sich nicht um einen direkten Angehörigen handelt. 

Falls du dich aber in irgend einer Art und Weise selbst einer Straftat bezichtigen müsstest oder würdest, kannst du die Aussage verweigern. 

Es wäre vielleicht ganz gut, hier einen Anwalt mit hinzuzuziehen. 

du must dich nicht selbst belasten der/die Richter/in wird dich belehren. Außerdem wurdest du schon verurteilt somit gibt es keine Doppelbestrafung

erstmal danke, ja ich wurde bestraft aber nicht wegen konkret dieser Sache.

@aleksniggl

dann must du dich auch nicht selbst belasten und du kannst schweigen

da geht es um Kauf bei meiner Verhandlung ging es nur um Besitz und handel wäre es tdm eine doppelbestrafung?

Hallo.

Als Zeuge musst du Aussagen, aber du brauchst dich nicht selbst belasten.

oder deine direkte Verwandtschaft.

Wenn du dich durch die Aussage selbst belasten würdest kannst du die Aussage verweigern. Dies darf dir nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden.

Mit Gruß

Bley 1914

Wenn du dich mit deiner Aussage selbst belasten würdest, kannst du diese mit Hibweis darauf verweigern.

Am Besten wendest du dich vorher an einen Anwalt.

Ich würde das mit einem Anwalt besprechen.