Ich muss vor Gericht als Zeuge aussagen wegen Marihuana?
Hallo ich 17 war selbst vor einigen Monaten vor Gericht als Angeklagter ich habe vor dem Termin regelmäßig freiwillig urinscreenings auf Marihuana machen lassen um zu zeigen das ich nicht mehr konsumiere, ich hab meine Sozialstunden gemacht und hab die Tests noch fortgeführt damit ich 1 Jahr Drogen Freiheit nachweisen kann, habe mich von dem ganzen distanziert und hab mit denen seit einem Jahr nichts mehr zu tun. Jetzt muss ich aber vor Gericht als Zeuge aussagen bei einer Sache die über ein Jahr her ist, wahrscheinlich hat die Polizei Chats von mir und den 3 anderen zu den ich als Zeuge muss, muss ich jetzt wieder vor Gericht wenn ich den Kauf zugebe, hab echt Angst weil ich mit dem ganzen nix mehr zu tun habe, da diese Sache über 1 Jahr her ist und ich in der Zwischenzeit selbst von der Polizei erwischt worden bin und auch bestraft worden bin ( vor Gericht? ) das ich mich Jetzt nochmal vor Gericht muss oder nochmal eine Strafe bekomme. Danke an alle die diesen Text durchlesen und mir helfen wollen. Ach ja und welche Strafen könnten mir drohen falls sie beweisen haben oder kann ich überhaupt eine Strafe bekommen ist jetzt meine Frage. Ich bin 17 falls es ausschlaggebend ist. Und habe auch mit meinen Führerschein angefahren nach meinem Gericht da hab ich auch 1 Jahr Drogen Freiheit nachweisen müssen was ich ja hab.
5 Antworten
Als Zeuge hast du zunächst mal keine Strafe zu erwarten. Es geht um jemand Anderen.
Du hast aber als Zeuge kein Aussageverweigerungsrecht, wenn es sich nicht um einen direkten Angehörigen handelt.
Falls du dich aber in irgend einer Art und Weise selbst einer Straftat bezichtigen müsstest oder würdest, kannst du die Aussage verweigern.
Es wäre vielleicht ganz gut, hier einen Anwalt mit hinzuzuziehen.
du must dich nicht selbst belasten der/die Richter/in wird dich belehren. Außerdem wurdest du schon verurteilt somit gibt es keine Doppelbestrafung
dann must du dich auch nicht selbst belasten und du kannst schweigen
da geht es um Kauf bei meiner Verhandlung ging es nur um Besitz und handel wäre es tdm eine doppelbestrafung?
Hallo.
Als Zeuge musst du Aussagen, aber du brauchst dich nicht selbst belasten.
oder deine direkte Verwandtschaft.
Wenn du dich durch die Aussage selbst belasten würdest kannst du die Aussage verweigern. Dies darf dir nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden.
Mit Gruß
Bley 1914
Wenn du dich mit deiner Aussage selbst belasten würdest, kannst du diese mit Hibweis darauf verweigern.
Am Besten wendest du dich vorher an einen Anwalt.
Ich würde das mit einem Anwalt besprechen.
erstmal danke, ja ich wurde bestraft aber nicht wegen konkret dieser Sache.