Müssen die Eltern bei einem Gerichtstermin eines minderjährigen dabei sein?

8 Antworten

Ein minderjähriger Zeuge KANN sich eines Beistandes bedienen. An einen Beistand werden keine besonderen Anforderungen gestellt.

Also: Ein Erziehungsberechtigter kann mitkommen, muß es aber nicht.

Du wirst auch nur durch den Richter vernommen - alle anderen dürfen keine Fragen an Dich direkt stellen - die Richter sind für die Vernehmung von Minderjährigen geschult.

Wenn Du vor Gericht aussagen sollst, dann wird eine Vorladung zugeschickt, in der auch ein entsprechendes Merkblatt für die Erziehungsberechtigten beigefügt ist.

Für die Schule machst Du eine Kope der Vorladung.

Du mußt der Vorladung Folge leisten - Du darfst hier nicht "schwänzen"...und Du must zwingend die Wahrheit sagen; falls nicht, machst Du Dich strafbar, weil Du bereits mit 14 Jahren strafmündig bist.

Hier ist schon einmal das Merkblatt für die Eltern:

http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Disziplinarangelegenheiten/PDF/14_Informationsblatt_f__r_Erziehungsberechtigte_minderj__hriger_Zeugen.pdf

DerSchopenhauer  25.06.2013, 18:36

Auch Deine Oma KANN mitkommen.

du kannst alleine und du bekommst eine entschudligung vom gericht, wenn du es denen sagst

die sind zu zeugen supernett da, du könntest sogar Geld bekommen

taayfun09 
Fragesteller
 25.06.2013, 19:44

Vielen Dank für die ganzen Antworten! Es geht nämlich hier um eine Strafe für einen Freund,der an der Tat nicht so viel beteiligt war,wie jemand anderes,dessen Vater ihn da irgendwie rausholen konnte. Deswegen will ich unbedingt aussagen damit der andere nicht so davon kommt. Also ums Geld gehts mir eher weniger.

Lazarus2  26.06.2013, 05:56
@taayfun09

Fahrtgeld und verdienstausfall^^

Hallo,

du kannst eine Kopie von der Zeugenladung machen, die du vom Gericht bekommen hast und an deine Entschuldigung von der Schule dran heften.

Ein minderjähriger Jugendlicher, der als Zeuge aussagen muss, muss von einem Erziehungsberiechtigten begleitet werden. Das kann auch deine Oma sein. Sie hat die Erziehung von dir übernommen, sonst würdest du ja bei deiner Mutter wohnen. Du kannst nicht bei deiner Oma wohnen und von deiner Oma erzogen werden, wenn deine Mutter das Sorgerecht hat. Am besten wäre es, wenn deine Mutter deiner Oma eine Bestätigung schreibt, dass sie als Erziehungsberechtigte ausweist. Eigentlich müsste deine Oma vom gericht ein Schreiben haben, dass du bei ihr wohnen darfst.

Eigentlich läuft das doch eher so, dass der Sorgeberechtigte mit der Auflage, sein minderjähriges Kind mitzubringen, vorgeladen wird . Die Vorladung sollte als Entschuldigung in der schule ausreichend sein.

Ich würde beim gericht anrufen udn nachfragen, ob die Oma mitkommen kann udn was die Mutter machen muss, um sie zu bevollmächtigen.