Ab wieviel Jahren kann ich (ohne meine Eltern) eine Anzeige erstatten?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meine erste Ratgeberhledenantwort :-)

Was du da erzählst, hört sich nicht gerade angenehm an. Weil ich auch nicht genau weiß, worum es genau geht, als was du bei der Polizei anzeigen möchtest, kann ich dir nur sagen, dass die sog. Offizialdelikte von Jedermann angezeigt werden können, da diese Delikte ohne Strafantrag verfolgt werden. Dies ist beispielsweise bei Körperverletzung der Fall. Die Polizei würde die Tat verfolgen, wenn sie nur (egal von wem) Wind davon bekäme.

Anders ist es bei Antragsdelikten. Diese werden nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt würde. Hier würde es also nicht einfach reichen, dass die Polizei davon erfährt. Einen Strafantrag kann man allerdings erst ab 18 stellen.

Ich würde dir allerdings empfehlen, eine dich an eine Vertrauensperson zu wenden. Vielleicht einen vertrauten Lehrer an deiner Schule, oder ein Psychologe, vielleicht hast du auch jemanden in der Familie, mit dem du reden könntest, der vielleicht auch in deiner Familie ein bisschen vermitteln kann.

Viele Delikte innerhalb einer Familie werden ausdrücklich nur mit Strafantrag verfolgt, was in diesem Fall wohl beutet, dass die Eltern mit an Bord sein müssten! Ich denke auch mal, dass der hier zu Gründe liegende Fall auch eher geschwisterlicher Natur ist und ohne öffentliches Interesse.

@Still

Habe gerade gelesen, dass es um einfache Körperverletzung geht. Das wird unter Garantie nur mit Strafantrag der Eltern verfolgt. Dann doch eher zum Jugendamt gehen.

@Still

das kann nicht sein, daß ein älterer bruder (17 jahre!!!) seine jüngere schwester ungestraft derart malträtieren darf. das hat wohl mit "geschwisterlicher natur" nichts mehr zu tun.

@washilfts

Hier gilt es zwischen Strafrecht und anderen Maßnahmen zu unterscheiden. Strafrechtlich ist das ohne Strafantrag der Eltern so gut wie nicht möglich, da es hier um (vermutlich) einfache Körperverletzung geht. Maßnahmen sind jedoch denkbar, würden aber nicht von Seiten der Polizei, sondern z.B. Vom Jugendamt erfolgen können. Z.B. Unterbringung in einer anderen Familie.

Der Nutzer Still weist drauf hin, dass eine einfache Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt wird, wenn seitens der Strafverfolgungsbehörden kein öffentliches Interesse der Strafverfolgung von Amts wegen für angebracht hält. Ich bitte diesen Irrtum meinerseits zu entschuldigen.

@Fragesteller: Du solltest dir aber wirklich Hilfe beim Jugendamt holen, keiner! hat es verdient oder ist es seinem Bruder schuldig, sich sowohl körperlich als auch seelisch verletzen zu lassen. Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, keiner muss wegen seinem Bruder darauf verzichten!

Es kommt darauf an, um was es geht. Eine Strafanzeige ist erst einmal nix anderes als eine MItteilung an die Polizei, daß (möglicherweise) eine Straftat verübt wurde. Bei bestimmten Delikten (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl, Üble Nachrede etc.) ist aber zustätzlich ein sogenannter "Strafantrag" erforderlich. Den können nur die Erzieungsberechtigten stellen. Wenns auch ohne geht, dann kannst Du auch ohne Eltern einfach eine Strafanzeige erstatten.

Dein Bruder schlägt dich also und mit deinen Eltern willst du nicht darüber Reden. Falls das wirklich soooo schlimm sein sollte, geh zum Jugendamt. Die Staatsanwaltschaft wird da nichts unternehmen, weil so etwas innerhalb der Familie geregelt wen sollte.

Wieso versuchst du es nicht einfach mal beim Jugendamt? Die können dir auch helfen was polizeiliches angeht... Viel Erfolg!

Welches Delikt? Teilweise geht das in der Familie nicht! Ansonsten bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen