Wann genau Elternzeit beantragen beim Arbeitgeber?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese sieben Wochen sind eine "Mindestankündigungsfrist". Es macht nichts, wenn Du den Antrag vorher stellst.

Du kannst den Antrag vor oder nach der Geburt stellen da die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt sowieso eingerechnet wird.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt im Arbeitsrechtkommentar zum § 16 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) u.a.:

"Die Vorschrift regelt nur, wie lange vor Antritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Elternzeit geltend machen müssen, nicht von welchem Zeitpunkt ab sie dies tun können. Daher ist denkbar, dass die Elternzeit z.B. auch schon vor der Geburt des Kindes geltend gemacht werden kann.

Wird die Elternzeit von der Mutter im Anschluss an die Mutterschutzfrist genommen, wie die Mutterschutzfrist auf den Zweijahreszeitraum der Elternzeit angerechnet."

Es spielt also keine Rolle, wenn Du den genauen Geburtstermin nicht kennst, die Geburt früher oder später als berechnet ist. Nur der Antrag muss eben mindestens sieben Wochen vorher gestellt sein.

Sind die sieben Wochen nicht eingehalten und der AG hat damit kein Problem ist auch alles gut. Die Sieben-Wochen-Frist soll dem AG einen Zeitraum zur Planung/Disposition geben. Darauf brauchst Du es ja nicht ankommen zu lassen.

Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Euch.

Danke fürs Sternchen und schönes Wochenende

Du reichst deine Elternzeitpläne sieben Wochen vor dem Beginn deiner Elternzeit ein. Du hast nach der Geburt erst mal 8 Wochen Mutterschutz und du musst sieben Wochen vor deiner geplanten Elternzeit dem Arbeitgeber deine Pläne bekannt geben. Folglich hast du auch noch eine Woche nach der Geburt deines Babys Zeit, deine Elternzeit einzureichen.

Das Elterngeld bekommst du ab Geburt, wobei das Mutterschaftsgeld da bereits mit reingerechnet wird, soweit ich das mitbekommen habe (ich bekam kein Mutterschaftsgeld, da ich vor der Geburt noch nicht berufstätig war).

Falls dein Partner auch Elternzeit nimmt bzw. nehmen möchte, sollte er keinesfalls vorher seine Pläne einreichen, denn er hat erst 8 Wochen vor Beginn seiner Elternzeit Kündigungsschutz.

Ich finde, hier steht das auch noch mal gut zusammengefasst drin: https://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-03/antrag-arbeitgeber.php

Alles Gute für die Geburt und eine schöne Elternzeit!

Bereite den Antrag vor, nach der Geburt hat man 7 Tage Zeit, aber man sollte Wochenende/Feiertage und Transport mit einbeziehen. Habe meinen auf dem Rechner vorbreitet, mein Mann musste dann nur die Daten einfügen, ausdrucken (theoretisch ins KH bringen, aber da war ich nur 12 Stunden) und mich unterschreiben lassen. Du kannst das erst nach der Geburt beantragen.

Ich würde mich da auf Wikipedia verlassen, die erklären Gesetze immer ziemlich gut. Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist (muss nicht, kann ja auch später genommen werden), Antrag 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Also das wichtigste aus deiner Frage: Mutterschutzfrist ist nicht Teil der Elternzeit. Also hast du eine Woche nach der Entbindung Zeit.

Wikipedia ist wie die Bildzeitung. Man muss nicht alles glauben was da geschrieben steht.

Ich würde einfach mal mit deinem Chef / Arbeitgeber reden. Dann findet sich bestimmt eine Lösung. Ich habe es 1 tag nach der Geburt eingereicht. Also mein Mann hat das gemacht ( auf pc vorbereiten das du nur noch unterschreiben musst).
Wünsche euch viel Glück, alles gute und viel Spaß mit dem kleinen wurm :-)