Arbeitssituation schwanger als Inklusionshelferin?

2 Antworten

Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, muss der Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsvertrages auch dein Gehalt weiterzahlen.

Eine Befristung OHNE Sachgrund darf maximal drei mal verlängert werden und maximal insgesamt 2 Jahre dauern.

Die Abhängigkeit von der Fortsetzung einer Förderung ist KEIN Sachgrund laut Rechtssprechung! Der Paragraph im Gesetz, der von "Haushaltsmitteln" spricht, bezieht sich rein auf den öffentlichen Dienst und die dort direkt Beschäftigten. Hab ich mich neulich erst im Rahmen meines Jobs mit befasst (sozialer Bereich, per öffentlicher Förderung finanzierte Stellen, aber eben bei einem freien Träger, nicht in staatlicher Hand).

Von daher müsstest du einfach nur die zwei Jahre "voll" machen, hättest dann einen unbefristeten Vertrag (oder könntest auf einen ebensolchen klagen) und musst dir dann auch keine Gedanken mehr wegen eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft machen :).