Kann es sein, dass man auf dem Foto der Radarkamera das Kennzeichen nicht erkennt?
hey ihr :D also ich wurde schon vor... einem monat etwa glaube ich auf der autobahn geblitzt, leider auch mit dem auto wo man natürlich das kennzeichen sieht :(
bis jetzt hab ich keine post bekommen. ich weiß, dass dauert gerne mal 6 wochen und ich sollte mich nicht zu früh freuen :D
aber als ich letztens mit jemandem geredet habe meinte derjenige, dass ich vllt glück habe und man das kennzeichen doch nicht sieht.
ich war auf der autobahn und war dabei links einen lkw zu überholen.. so der blitzer stand natürlich rechts. und ich war mit der "schnauze" :D des autos ziemlich am ende des lkws.. kann es theoretisch sein, dass man auf dem bild deswegen das kennzeichen gar nicht sieht, weil die motorhaube vom lkw verdeckt war? und ich infolgedessen keine post bekomme? :D oder sollte ich meine hoffnungen direkt wieder vergraben xD
lg bee
9 Antworten
Wenn 2 Fahrzeuge auf einem Foto sind, wer ist dann schneller? Das ist unklar und von daher schicken die oft aus diesem Grund garnicht erst ein Foto. Weil du damit gleich zum Anwalt rennst und der das mokiert. Auf einem Foto ist immer nur ein Fahrzeug zu sehen.
Hatte ich auch mal so, war auf der Mittelspur in gleicher Höhe wie der rechts und es hat geblitzt. Da hab ich auch keine Post bekommen weil zwei Fahrzeuge geknipst wurden.
Kann sein, daß Du Glück hast. Ich fahr jetzt langsamer.
Die Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte beträgt 3 Monate. Bevor Du Dir jetzt irgend welche Gedanken machst - warte erst einmal diese 3 Monate ab. Bis dahin würde ich mir nicht allzu große Gedanken und Hoffnungen machen.
Denke erkennen zu können, daß ein Bußgeldbescheid innerhalb 3 Monate zugestellt sein muß!!! Danach folgt
Die Verjährung
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (außer Alkohol-Ordnungswidrigkeiten) tritt die Verfolgungsverjährung OWiG §31 innerhalb von 3 Monaten ein. Innerhalb dieser Zeit muss behördenintern z.B. ein Anhörungsbogen angeordnet worden sein (ob der ankommt oder nicht, das ist unerheblich). Dadurch wird die Verjährung unterbrochen und beginnt neu zu laufen. Alkohol-Ordnungswidrigkeiten verjähren erst frühestens nach einem Jahr, Straftaten nach drei Jahren. Beim Bußgeldbescheid ist zusätzlich eine maximal 14-tägige Postlaufzeit erlaubt. Mit dem Erlass des Bußgeldbescheids beginnt eine neue Verjährungs- frist von 6 Monaten. Wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig (ohne Einspruch 15 Tage nach Erhalt), dann beginnt die Frist der Vollstreckungsverjährung von wenigstens 3 Jahren.
das kann gut sein das du keinen brief bekommst