Kann eine Kündigung per Einschreiben kommen?

7 Antworten

Kann auch ein Heiratsantrag sein:-)

Ohne das ES abzuholen wirst Du nie erfahren was und von wem es ist.

Klar, Einschreiben heißt ja im Grunde, dass der Empfang bestätigt wird. Den braucht ein AG. Hast du denn was angestellt, dass du ne Kündigung erwartest?

es wurde so rumgesprochen bei mir auf der Arbeit oder ne Abmahnung?

Klar, Einschreiben heißt ja im Grunde, dass der Empfang bestätigt wird. Den braucht ein AG. 

Er braucht lediglich den Nachweis das das Schreiben angekommen ist. Dazu ist nicht zwingend Einschreiben + Rückschein nötig.

Einschreiben heißt ja im Grunde, dass der Empfang bestätigt wird. Den braucht ein AG.

Es ist aber nicht zugegangen, wenn es nicht abgeholt wird - wenn es sich beim "Nicht-Abholen" nicht um eine böswillige Zustellungsvereitelung handeln sollte.

Dann hat der Absender "Pech" gehabt, besonders dann, wenn es sich um eine Fristsache handelt.

Na erwartest du etwas in der von dir beschriebenen Richtung? Grundsätzlich können so ziemlich alle Schreiben, die der Absender als besonders wichtig empfindet, per Einschreiben eingehen, darunter natürlich auch Kündigungen jedweder Art, Abmahnungen oder auch gerichtliche Dinge wie Ankündigungen von Mahnverfahren oder Vorladungen.

Wenn es sowas ist, hat er mit dem Übergabe-Einschreiben eine unglückliche Wahl getroffen. Lässt Du es jetzt einfach so laufen, ist das Schreiben halt nicht übergeben und somit nicht bei dir angekommen. Bei eine Abmahnung bringt dir das nicht viel. Bei einer Kündigung kann das ein verstreichen der Kündigungsfrist bedeuten.

Sollte der Betrieb tatsächlich (ohne vorheriges Gespräch) Abmahnungen versenden, spricht das nicht gerade für ein zielführendes Personalmanagement.

Ja, das kann es gut sein!

Ein Einschreiben verschickt man, wenn man sicher sein will, dass der Empfänger den Brief auch wirklich erhält. Es kann auch ein Brief von einer Behörde sein.

Ein Einschreiben verschickt man, wenn man sicher sein will, dass der Empfänger den Brief auch wirklich erhält.

Es ist aber nicht zugegangen, wenn es nicht abgeholt wird - wenn es sich beim "Nicht-Abholen" nicht um eine böswillige Zustellungsvereitelung handeln sollte.

Dann hat der Absender "Pech" gehabt, besonders dann, wenn es sich um eine Fristsache handelt.