Kündigung nochmals versenden?

9 Antworten

Wenn das Einschreiben nicht zugestellt wurde, weil z.b. keiner vor Ort war ist das auch nicht weiter schlimm, denn es zählt der Tag des ersten Zustellversuches. Selbst wenn der alte AG das einschreiben nicht abholt, hast du rechtskräftig gekündigt.

Wichtig ist alle Unterlagen aufzubewahren, bis die Kündigung durch den alten AG bestätigt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es besteht zumindest rein theoretisch die Möglichkeit, dass das Einschreiben nicht abgeholt wird und an Dich zurück kommt (was wohl eher unwahrscheinlich ist). Selbst in diesem Fall gilt das Einschreiben rechtlich gesehen als zugestellt, weil das Verschulden in diesem Fall nicht bei Dir liegt, sondern beim Unternehmen für Zeitarbeit. Dieses hat Sorge zu tragen, dass ihm alle Post zugestellt werden kann. Damit bist Du aus dem Schneider.

Das Problem ist ja, das ich nur beweisen kann das etwas geschickt wurde, aber nicht was genau geschickt wurde. Habe gelesen das es selbst bei Einschreiben schon einige Probleme gab.

@Rosales
Habe gelesen das es selbst bei Einschreiben schon einige Probleme gab

Richtig. Denn man kann nur nachweisen, dass ein bestimmter Briefumschlag zugestellt war. Ob da eine Kündigung, eine Briefbombe oder gar nichts drin war, lässt sich so nicht nachweisen.

Selbst in diesem Fall gilt das Einschreiben rechtlich gesehen als zugestellt,

Das ist falsch: siehe dazu die richtige Antwort und die zutreffenden Kommentare von DerCam!

Lass das Schreiben durch den Gerichtsvollzieher zustellen. Kostet nicht die Welt (10-15 € glaube ich) und die Kündigung ist absolut rechtssicher zugestellt.

Heute habe ich die Meldung bekommen, das der Brief zur Abholung in der Filiale bereit läge und der Empfänger benachrichtigt wurde. Ich habe nun die Befürchtung das meine Zeitarbeit das Einschreiben ignoriert und somit die Frist verstreicht

Genau das ist das Problem bei Übergabe-Einschreiben. Wird das Einschreiben nicht abgeholt, ist es nicht zugestellt und die Kündigung ist unwirksam.

Soll ich die Kündigung nochmals und diesmal per Einschreiben Einwurf versenden?

Schon wesentlich besser, aber dann hättest du im Streitfall auch nur den Beweis, dass du einen bestimmten Briefumschlag abgeschickt hast und keinen Nachweis über den Inhalt.

Oder reicht es, wenn ich die unterschriebene eingescannte Kopie per Mail sende und darauf hinweise, dass das Einschreiben zur Abholung bereit liegt?

Das gilt nicht als Schriftform, die ja bei Kündigungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Zweifelsfall reicht das nicht aus.

Die sicherste Möglichkeit ist immer, es persönlich abzugeben und sich den Empfang im Beisein eines Zeugen quittieren zu lassen.

Durch die Niederlegung ist das Schriftstück rein rechtlich zugestellt.

Das waere bei einer Zustellungsurkunde zwar richtig, allerdings wurde hier nicht per Zustellungsurkunde versendet sondern als Einschreiben mit Rueckschein. Ein solches geht aber erst in dem Moment zu, in dem es dem Empfaenger auch tatsaechlich uebergeben wird (bei der Post abgeholt wird).

Das ist Falsch!!!

Wie kann es sein, dass eine falsche Antwort die beste Bewertung bekommt???