Kündigung per Einschreiben wann wirksam?

6 Antworten

Folgendes geht von deutschem Recht aus:

Natürlich ist die Kündigung während einer Krankheit möglich, nur die Kündigung wegen einer Krankheit ist nicht so einfach möglich.

Im Endeffekt brauchst Du aber nur nicht den Brief abzuholen. Einschreiben mit Rückschein sind eine schlechte Wahl, um etwas zu kündigen, da der Zeitpunkt der Zustellung der Abholzeitpunkt ist ... und da dein Arbeitgeber eigentlich klar sein muss, dass Du den Brief evtl. nicht abholen kannst, ist die Nichtigkeit nochmal abgesichert ...und bevor die Chefin was von der fristgerechten mündlichen Ankündigung sagt: mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Frage ist hier nur, ob es sich für dich lohnt, diesen Weg zu gehen. Ich würde das von den sonstigen Umständen abhängig machen.

Eine Kündigung in der Probezeit ist zu JEDEM Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen möglich.

Ein Übergabeeinschreiben gilt erst mit Abholung als zugestellt. Holst du es nicht ab, ist es nicht zugestellt worden. Der Absender muss die Zustellung nachweisen.

Die Krankmeldung hat keinerlei Einfluss auf die Kündbarkeit.

Ergo geh in die Firma und biete deine Arbeitskraft an, bis dir eine schriftliche Kündigung zugeht.

Du kannst es etwas herauszögern, denn der AG wir das Einschreiben dann eben nochmal senden diesmal per Einwurfeinschreiben.
Du wirst wohl kaum das Geld freiwillig bekommen und klagen müssen. Brauchst du einen Anwalt wird der alles vom Gewinn fressen.

Hast du keinen ALG Anspruch würde ich mich mit Händen und Füßen wehren, aber nur wenn ich ohne Anwalt klagen kann. Denn sonst ist das nur Geld wechseln. Und natürlich nur wenn ich es kein 400 Euro Job ist

Kündigen kann er auch wenn du krank bist.

Im Brief steht ab wann du gekündigt bist und in der Probezeit kannst du jederzeit gekündigt werden.