Kann die Polizei was gegen geistig behinderte machen zb festnehmen?
Versteht den Titel bitte nicht falsch. Hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund der angeblich mit einem Polizisten geredet hat, der meinte das es schlecht ist wenn er in seinem Job mit einem geistig behinderten Täter zu tun hat, das er ihn nicht festnehmen darf und nichts auf Revier mitnehmen kann wenn er den Polizisten hochgradig beleidigt. Angeblich hat der behinderte dem Polizisten öffentlich auf Facebook geschrieben das der ihm die Oberschenkel rausreisst und damit seine Freundin vergewaltigt. Und angeblich kann er weil er geistig behinderten ist nichts gegen solche Aussagen tun, weder im Internet noch in echt.
Jetzt meine Frage an euch, stimmt das das solche Menschen strafmildernd behandelt werden, wenn sie so bestialische äüßerungen bringen, Frage das jetzt extra hier weil ich es satt bin das jemand behauptet das die Polizei nichts machen kann, und ob der wirklich Polizist war ist auch fraglich
5 Antworten
Mal abgesehen davon, dass die Geschichte ziemlich abstrus und wenig glaubwürdig ist, berührst du hier die Frage von Geistiger Behinderung und Strafmündigkeit bzw. Schuldfähigkeit.
Dieses Thema ist ziemlich komplex und nicht in drei Sätzen zu beschreiben.
Hier ist eine Zusammenfassung dazu:
https://www.lebenshilfe.de/de/buecher-zeitschriften/lhz/ausgabe/2010-4/artikel/Massregelvollzug.php
Grundsätzlich muss die Polizei also auch bei Straftaten geistig behinderter Menschen reagieren. Ob es später eine Strafmilderung gibt oder nicht, ist nicht Sache der Polizei sondern der Justiz.
Glaub mir, finde ich auch. Aber ich wüsste auch nicht wieso mein Freund sich die Geschichte mit dem bundespolizist ausdenken würde. Und das das eben zu Streitigkeiten geführt hat wollte ich Mal Meinungen einholen
Wenn er nicht zurechnungsfähig ist, dann geht das nicht.
Allerdings kann man ihn in der Psychiatrie wegsperren, wenn er tatsächlich andere gefährdet.
Nein, da kann er nicht für bestraft werden, wenn das nicht offensichtlich war.
danke genau das wollte ich wissen da der Polizist meinte das würde ärger geben
"Ärger" gibt das auf alle Fälle.
Kriminelle, die nach Gutachten als vermindert schuldfähig eingestuft werden bekommen vielleicht kürzere Haftstrafen, könnten aber zusätzlich Zeit in der forensischen Psychiatrie verbüßen müssen.
Was ein Polizist aktiv dagegen tun kann, weiß ich nicht. Die Frage ist, woher soll dieser wissen, dass der Straftäter psychisch krank ist?
Jemand zwangseinweisen zu lassen ist angeblich super kompliziert und nur schwer durchsetzbar.
Minderintelligent bedeutet nicht, dass eine solche Person nicht zurechnungsfähig ist.
Das ist in der Tat manchmal schwierig wenn die geistige Behinderung sich auf die Schuldfähigkeit auswirkt.
wird der Polizist dafür bestraft wenn die Behinderung nicht sichtbar ist, siehe meine letzte frage