Wann darf die Polizei eine Ansammlung auflösen?

4 Antworten

Dir wird eine Anzeige oder Beschwerde nichts bringen, du schilderst hier nur deine Version und was man hier raus lesen kann entspricht das nicht unbedingt alles den Tatsachen.

Tatsache ist aber, solange alles friedlich von statten geht wird die Polizei keine größere Ansammlung auflösen und dabei ist es egal wer zu welcher Gruppe gehört. Die Polizei kann nicht nachvollziehen wer zu welcher Gruppe gehört und um dieses Problem zu keinem Problem zu machen wird die gesamte Ansammlung aufgelöst.

Aus irgendeinem Grund werden die Polizisten ja auch erst vorbeigekommen sein, das kann Sorge der Umliegenden Anwohner gewesen sein, eine zu hohe Lautstärke oder offensichtliche Gewaltbereitschaft bzw. Vandalismus.

das ist Länderrecht, heißt, jedes Bundesland regelt für sich die polizeilichen Aufgaben unter ganz verschiedenen Gesetztiteln. Du musst also das Bundesland angeben zu dem Sachverhalt.

Lediglich das Versammlungsgesetz VersammlG ist Bundesrecht, hier die aktuelle Auflistung des Bundesministers für Justiz

http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/BJNR006840953.html

Gähn --

ein Blick auf Dein Profil mit den einschlägigen Einträgen wie 'Cannabis' reicht mir schon zur Bewertung Deiner Querelen.

Such Dir hier das für Dich zutreffende Bumdesland raus und lies dort nach:

https://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsgesetz_%28Deutschland%29

Genau solche Antworten kannst du dir bitte in Zukunft sparen. Da weder irgendwelche der gefragten Informationen enthalten sind, noch du irgendjemandem hilfst...

Da die Polizei in Deutschland Ländersache ist und es deswegen entsprechend viele verschiedene Polizeigesetze gibt, wäre eine Angabe des Landes hilfreich.

Grundsätzlich erlaubt § 15 (3) VersammlG die Auflösung einer Versammlung unter freiem Himmel.