Feldjäger Polizeiwagen

5 Antworten

Die Feldjäger sammeln jene Soldaten ein die nicht zum Dienst erscheinen (unerlaubt) wurde mir mal gesagt. also wie du schon sagst sind sie die polizei des militärs. militär ist staatssicherheit. deren aufgabe ist alles um den militärischen ordnungsdienst sicherzustellen. um deine frage zu beantworten die feldjäger handeln generell nur im auftrag der bundeswehr und für diese. also keine befugnisse ggü nicht- milit.angehörigen

ginatilan  30.08.2014, 11:38
also keine befugnisse ggü nicht- milit.angehörigen

soso

da wurde dir eben was falsches gesagt:-)

Im Nachtrag zu den anderen Antworten:

Gelegentlich werden die Feldjäger auch z. B. im Zusammenhang mit Kolonnenfahrten der BW aktiv, als eine Art Verkehrspolizei Dann haben meines Wissens ihre Anweisungen (z. B. Verkehrsregelung an einer Kreuzung o. ä.) die gleiche Wirksamkeit wie von Polizisten.

und dürfen die das gleiche wie Polizisten machen wie z.B: jemanden durchsuchen oder sogar festnehmen?

das dürfen sie, aber nur unter bestimmten Umständen.

außerdem dürfen auch Zivilpersonen festnehmen, und zwar solange bis die Polizei eintrifft

kimy2j  02.09.2014, 13:24

Letzteres entspricht den Recht eines jeden Zivilisten (s. Kommentar von AaronKl weiter unten), das hat nichts mit den spezifischen Befugnissen der Feldjäger zu tun.

Soedermarkus  28.08.2020, 00:15

Das dürfen nicht nur die Feldjäger, sondern jede Person.

Sie sind generell nur für Soldaten zuständig. Bei einer strafbaren Handlung dürfen sie natürlich genau so einschreiten, wie jeder Andere auch.

jemanden durchsuchen oder sogar festnehmen

Soldaten? Ja.

Festnehmen sonst nur wie jede normale Bürger auch, wenn sie jemadnen bei ner Straftat erwischen.

ginatilan  30.08.2014, 11:37
Soldaten? Ja

auch keine Soldaten!

oder meinst du etwa, die schauen bei einem Einbruch, einer Vergewaltigung usw.. einfach zu?

AaronKl  30.08.2014, 17:01
@ginatilan

Einen Satz weiterlesen... Die haben bei Nicht-Angehörigen der Bundeswehr generell nur die Rechte wie jeder Bürger.

Ich darf bei nem Einbruch, einer Vergewaltigung usw. auch den Täter festnehmen, bis die Polizei eintrifft (§127 StPO).

ginatilan  30.08.2014, 17:32
@AaronKl

sorry, habe deine Antwort irgendwie falsch verstanden